Wartesemester für Master-Studiengänge

Studenten im Seminar

Darum geht's

Gibt es Wartesemester auch vor dem Start ins Master-Studium? Mit dem Bachelor hast du einen ersten akademischen Abschluss in der Tasche. Damit kannst du entweder ins Berufsleben einsteigen oder weiter studieren, also einen Master-Studiengang belegen. Wie auch die Bachelor-Studiengänge, sind die Master-Studiengänge in Deutschland zum Teil zulassungsbeschränkt. Was du allgemein und hochschulübergreifend über „Zulassung“ und „Wartesemester“ im Master-Studium wissen solltest, verraten wir dir hier.

Wartezeit vorm Master-Studium? Infos vorab

Bevor wir mehr auf das Thema „Master-Studiengang & Wartesemester“ eingehen, zunächst Grundsätzliches zur Zulassung: Entscheidest du dich für einen Master-Studiengang, musst du die geltenden Zulassungsvoraussetzungen der Hochschulen, bei denen du dich bewirbst, genau unter die Lupe nehmen.

Grundvoraussetzung auf dem Weg zum Master ist in jedem Fall dein Bachelor-Abschluss. Je nach Fach und Hochschule kommen weitere Zulassungsvoraussetzungen hinzu:

  • Berufserfahrung (z.B. MBA)
  • Anschreiben: Motivationsanschreiben, Empfehlungen
  • Einstellungstests und -gespräche
  • besondere Sprachkenntnisse

Wenn du einen Master-Studiengang belegen möchtest, wirst du schnell damit konfrontiert, dass viele Hochschulen einen überdurchschnittlich guten Bachelor verlangen.

Aus diesem Grund kommt für die meisten Master-Studiengänge hier auch wieder der alte Bekannte – der Numerus Clausus (NC) – ins Spiel. Er regelt meistens auch dieses zweite Stadium der akademischen Laufbahn und wird dabei von jeder Hochschule individuell festgesetzt. Unterschied zum Bachelor-Zugang: Beim Master regeln Hochschulen jeweils anders, welche Noten in die Überprüfung mit einfließen. In einigen Fällen werden die Prüfungen im relevanten Haupt- oder Nebenfach gewertet oder nur die Abschlussarbeit, bei anderen Hochschulen zählt die Gesamtnote aus Prüfungen und Bachelorarbeit oder Diplom.

NC-Grenzen bei der Zulassung zum Master-Programm

Die Mindestgrenze des Numerus Clausus zu einem Master-Studiengang liegt in der Regel bei 2,5. Einige Hochschulen verlangen einen NC von mindestens 2,0, andere nehmen Bewerber noch bis zur Obergrenze von 3,0 an.

Und wenn du mit deinen Noten die Anforderungen deiner Wunsch-Uni nicht erfüllst? Viele Hochschulen bieten angehenden Master-Studenten die Möglichkeit Wartesemester beziehungsweise Wartezeit einzulegen, um die Zulassung zu einem späteren Zeitpunkt zu bekommen.

Genau wie bei der „ersten Wartesemester-Zeit“ nach dem Abi darfst du auch während der Wartezeit vor dem Master-Studium nicht studieren beziehungsweise an einer Hochschule eingeschrieben sein. Nutze deine Wartesemester zum Beispiel dazu, gezielt Berufserfahrung zu sammeln oder dich auf dein Studium vorzubereiten.

Master-Zugang ohne Wartesemester

Neben den zulassungsbeschränkten Master-Programmen mit möglicher Wartezeit, bieten viele Hochschulen auch attraktive zulassungsfreie Studiengänge an. Für diese Studiengänge musst du dich meistens auch gar nicht bewerben und kannst dich – innerhalb der Immatrikulationszeit – direkt einschreiben.

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