Wenn du mit deinem Abitur in der Tasche in die Öffentliche Verwaltung willst, hast du die Möglichkeit in den gehobenen Dienst zu kommen. Der Weg dorthin führt über ein Studium an einer Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung. Das Spektrum der Möglichkeiten für den gehobenen Dienst reicht von klassischer Verwaltungstätigkeit (allgemeine und innere Verwaltung) über den Zoll- und den Polizeivollzugsdienst bis hin zum naturwissenschaftlich ausgerichteten Wetterdienst. Wie ein Studium an einer Verwaltungsfachhochschule möglich wird und was man dort studieren kann erfährst du in unserem Infotext.
Verwaltungsfachhochschulen: Zielgruppen & Voraussetzungen
Das Studium an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung (FHöV) ist ein Baustein innerhalb der „Laufbahnausbildung“ von Beamten für den gehobenen Dienst in der öffentlichen Verwaltung. Wer den höheren Dienst anstrebt, muss in der Regel einen Diplom-/Masterabschluss vorweisen können. Die so genannten „Beamtenanwärter“ werden dazu von ihrer Dienststelle zum Studium an die Fachhochschule abgeordnet. Die Studiengänge an den Verwaltungsfachhochschulen sind – mit wenigen Ausnahmen – ausschließlich den Angehörigen von Behörden und staatlichen Stellen zugänglich. Daraus ergibt sich eine weitere Voraussetzung für die Verwaltungs-Studenten: ihre Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf. Diese erfolgt durch die Ausbildungsbehörde einer Anstalt des öffentlichen Rechts, einer dienstherrenfähigen Körperschaft oder auch einer Stiftung. Ein direkter Zugang zu den FHs für Öffentliche Verwaltung – durch Bewerbung oder einfache Immatrikulation – ist nicht möglich. Als Grundvoraussetzung müssen Studienanwärter der FHöV – wie „reguläre“ Studienbewerber auch – die allgemeine / fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife vorweisen können.
Student & Beamtenverhältnis auf Widerruf
Dein Status während der gesamten Ausbildungszeit an der FHöV ist ein Beamtenverhältnis auf Widerruf. Auch als Studierender erhältst du daher so genannte Anwärterbezüge, also ein Gehalt für Beamte auf Widerruf.
Curriculum an den Verwaltungsfachhochschulen
Bei uns im Lande sind die Fachhochschulen für Öffentliche Verwaltung (FHöV), auch Verwaltungsfachhochschulen genannt, interne Fachhochschulen des Bundes wie auch der meisten Länder. Sie vermitteln den Studierenden für die Berufsausübung im gehobenen Dienst notwendige Fachkenntnisse, berufspraktische Fähigkeiten und wissenschaftliche Methoden. Die Ausbildung gliedert sich in zwei Teile: zum einen in fachtheoretische Studien an den FHöV und zum anderen in fachpraktische Phasen (Praktika bei unterschiedlichen Behörden). Zu den Fachbereichen des gehobenen Dienstes gehören beispielsweise:
- allgemeine innere Verwaltung
- Finanzen (Steuern und Zoll)
- Polizei
- Rechtspflege (Rechtspfleger, Justizvollzug, etc.)
- Forstwirtschaft
Der Bund unterhält drei Verwaltungsfachhochschulen:
- in Brühl: Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
- in Mannheim: Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
- in Hachenburg Hochschule der Deutschen Bundesbank in Hachenburg
Verwaltungsstudium: Ablauf, und Dauer & Abschlüsse
Das Studium an einer FHöV gliedert sich in der Regel in Grund- und Hauptstudium sowie an einigen Fachhochschulen einem zusätzlichen Abschlussstudium. Die einzelnen Abschnitte werden meist durch Praktika voneinander getrennt sind. Je nach Bundesland variiert die Studiendauer zwischen drei beziehungsweise vier Jahren. Am Ende eines erfolgreichen Studiums an der Verwaltungsfachhochschule steht die Verleihung eines Diplomgrades (FH) sowie die Erlangung der beamtenrechtlichen Laufbahnbefähigung für die jeweilige Fachrichtung des gehobenen Dienstes.
Im Kontext des Bologna-Prozesses werden die Studiengänge an den FöV zurzeit auf Bachelor- und Masterabschlüsse umgestellt. Erste reformierte Studienabschlüsse werden der „Bachelor of Arts (B. A.)“, „Bachelor of Arts – Polizeivollzugsdienst/Police Service“ (Hochschule Villingen-Schwenningen), „Bachelor of Laws (LL. B.)“ (Fachhochschule für Verwaltung Berlin) oder der „Bachelor of Public Administration“ (B. P .A.) sein.