Studienplatzvergabe

Darum geht's

Die Studienplatzvergabe – eine spannende Zeit nach dem Abitur. Du hast dich um einen zulassungsbeschränkten Studienplatz beworben und befindest dich mitten in der heißen Phase der Vergabe? Sinn macht es sich bereits vor deiner Bewerbung oder auch vor deinem Abitur mit dem nicht ganz einfachen Thema „Vergabe von Studienplätzen mit Zulassungsbeschränkung“ zu befassen. Zum Einstieg haben wir dir auf dieser Infoseite wichtige Fakten zusammengestellt.

Studienplatzvergabe nach dem Abi: Stiftung für Hochschulzulassung

Wenn du nach dem Abitur Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie studieren möchtest, wendest du dich an die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) beziehungsweise deren Portal www.hochschulstart.de. Die SfH vergibt Studienplätze an deutsche Abiturienten sowie an solche Bewerber, die den deutschen Studienbewerbern zulassungsrechtlich gleichgestellt sind.

Die Vergabe der Studienplätze in den vier genannten Studiengängen erfolgt im ersten Schritt, indem durch eine Vorabquote „besondere“ Bewerbergruppen zugelassen werden. Dazu gehören: Bewerber mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung, ausländische Bewerber, Härtefälle, Zweitstudienbewerber und Sanitätsoffiziere der Bundeswehr.

In einem zweiten Schritt werden die anderen Studienplätze nach drei Auswahlquoten zugeteilt:

  • Abiturbestenquote: 20% der Studienplätte gehen an die Abiturienten mit dem besten Abiturdurchschnitt.
  • Wartezeitquote: Weitere 20% an Bewerber mit entsprechend angesammelten Wartesemestern
  • Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 60% der Studienplätze werden von den Hochschulen nach Ergebnis hochschuleigener Auswahlverfahren zugeteilt.

Die Auswahl der Bewerber innerhalb der Quoten wird in einer jeweils festgelegten Reihenfolge durchgeführt. Für jede Quote gelten zudem unterschiedliche Regeln für die generelle Auswahl und auch für die Entscheidung über den Studienort.

Wichtig zu wissen:

Erhältst du im Rahmen einer der Quoten eine Zulassung zur Studienaufnahme, wirst du vom weiteren Auswahlverfahren innerhalb noch ausstehender Quoten ausgeschlossen. Das gilt im übrigen auch dann, wenn du einen zugeteilten Studienplatz nicht annehmen willst oder kannst.

Sonderfall Dienst:

Studienbewerber, die zuvor aufgrund ihrer Leistung eines Dienstes nach dem Abitur einen zugeteilten Studienplatz nicht annehmen konnten, werden erneut zugelassen. Zu solchen Diensten gehören beispielsweise der Europäische Freiwilligendienst, das Freiwillige Soziales Jahr, das Freiwillige Ökologische Jahr, etc.

Hochschulinterne Studienplatzvergabe an Abiturienten

Einerseits nutzen auch die Unis und Fachhochschulen die Möglichkeit ihre örtlich zulassungsbeschränkten Studienplätze zentral im Rahmen des „Dialogorientierten Serviceverfahrens“ über die SfH zuzuteilen. Andererseits vergeben zahlreiche deutsche Hochschulen die verfügbaren Studienplätze jedoch noch ausschließlich in Eigenregie an die Bewerber. Ob deine Wunsch-Universität am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnimmt oder nicht, kannst du zum Beispiel auf der Website der entsprechenden Hochschule nachlesen.

Im Rahmen der Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) gilt ebenfalls zunächst die  Abiturbestenquote (20% der Studienplätze) und danach die Wartesemesterquote (20%). Die restlichen 60% verteilen die Hochschulen nach ihren individuellen Kriterien. Dazu gehören beispielsweise häufig Aufnahmegespräche, fachspezifische Eignungstests, Fremdsprachenkenntnisse oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Ablauf der Vergabe

Während des Vergabeverfahrens an den Universitäten wird im Grunde geprüft, ob du anhand der örtlichen Auswahlkriterien einen Studienplatz bekommst. Wird dir ein Zulassungsangebot gemacht, musst du dies nicht sofort annehmen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn du auf ein weiteres Angebot wartest, das auf deiner Wunschliste eine höhere Priorität hat. Das Zulassungsangebot hat lediglich einen reservierenden Charakter und die Annahme kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Wenn du dich schließlich entschieden hast und ein Zulassungsangebot annimmst, bekommst du den Zulassungsbescheid. Dieser enthält alle Informationen zur Einschreibung an deiner Uni. Wichtig: Halte unbedingt die vorgegebenen Fristen ein! Ignorierst du diese, verlierst du im schlimmsten Falle deinen Anspruch auf den Studienplatz.

Übers Los zum Studienplatz

Wer im ersten Durchlauf der Platzvergabe für seinen Studiengang leer ausgeht, erhält im Kontext der Restplatzvergabe nach dem offiziellen Vergabeverfahren eine zweite Chance. Die übrig geblieben freien Studienplätze werden dann unter allen Interessenten verlost. Ob es für deinen Studiengang noch Restplätze gibt, kannst du über verschiedene Studienplatzbörsen erfahren. Wichtig: Auch für die Verlosung der restlichen Plätze mit Zulassungsbeschränkung kannst du dich nur anmelden, wenn du die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen mitbringst.

Studienbeginn nach dem Abi: Wie stehen meine Chancen?

Mit Hilfe der folgenden Tipps kannst du die Chancen auf deinen Wunsch-Studienplatz besser einschätzen:

  • Schau dir die NC-Werte der vergangenen Semester deines favorisierten Studienganges an und vergleiche diese mit deiner (zu erwartenden) Abiturdurchschnittsnote. So kannst du zumindest eine Tendenz erkennen.
  • Recherchiere nach der durchschnittlichen Zahl der Wartesemester, die Studierende zuvor vorweisen mussten, um einen Studienplatz zu ergattern. Auch dies kann lediglich als Anhaltspunkt dienen und hat keine Verbindlichkeit.
  • Verbessere deine Chance auf einen Studienplatz durch die geschickte Auswahl der Hochschulen. Bewirb dich zum Beispiel bei den Universitäten, deren vergangene NC-Werte für deinen Studiengang ungefähr deinem eigenen Notenschnitt entsprechen.

Diese Beiträge könnten dich auch interessieren