Wartesemester nachweisen

Menschen im Wartezimmer

Darum geht's

Wenn ich für meinen Wunsch-Studienplatz Wartesemester sammeln muss, dann muss ich diese auch nachweisen können, oder? Das fragen sich viele, die sich entweder auf zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben oder eine Wartezeit einlegen müssen. Auf dieser Themenseite erklären wir alles Wissenswerte zum Nachweis von Wartesemestern.

Muss ich meine Wartesemester nachweisen?

Um nach deinem Wartesemester beziehungsweise deiner Wartezeit einen Studienplatz im zulassungsbeschränkten Studiengang zu bekommen, musst du deine Warte-semester nicht ausdrücklich angegeben oder etwa nachweisen. Die Anrechnung deiner Wartesemester beginnt vollkommen automatisch ab dem ersten vollen Halbjahr / Semester nach deinem Abitur. Das Zählen und „Überwachen“ deiner Wartesemester übernimmt demnach die Stiftung für Hochschulzulassung oder die Hochschule. Beiden ist im Prinzip egal, was du während der zu überbrückenden Zeit machst. Du kannst theoretisch deine Wartesemester auch einfach faulenzen.

Ausnahme:

Du darfst dich in deinem Wartesemester an keiner deutschen Hochschule einschreiben. Dies gilt auch für zulassungsfreie Studiengänge.

Auslandssemester & Auslandsaufenthalt im Wartesemester

Wenn du während deines Wartesemesters unbedingt studieren möchtest, kannst du das in der Regel problemlos im Ausland tun. Erkundige dich aber bei der SfH beziehungsweise bei deiner Wunsch-Hochschule, ob ein Auslandssemester in deinem Fall deine Wartesemester-Bilanz belasten würde. Auslandszeiten, die du definitiv nicht nachweisen musst beziehungsweise die von deiner Wartezeit nicht abgezogen werden, sind zum Beispiel:

Mehr Wartesemester durch Freiwilligendienst?

Pluspunkt für alle, die sich während ihrer Wartesemester im Rahmen eines Freiwilligendienstes wie dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) engagieren: Wer während dieser Zeit einen Studienplatz bekommt, hat bei erneuter Bewerbung (nach oder während des FSJ) Vorrang vor allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern. Noch nicht entschieden ist die Frage, ob Freiwilligendienst leistende Studienbewerber Wartesemester zusätzlich zur eigentlichen Wartezeit gutgeschrieben bekommen; sozusagen als Bonus fürs ehrenamtliche soziale Engagement in der Wartezeit auf den Studienplatz.