Ein Studium ist teuer. Im Schnitt müssen Studierende laut einer Erhebung des Deutschen Studentenwerks allein 30.000 Euro für die Zeit des Bachelor-Studiums aufbringen. Ein Master schlägt zusätzlich mit 20.000 Euro zu Buche. Wenn du zusätzlich noch ein Auslandssemester machst oder an einer Privatuni studierst, können die Kosten weitaus höher ausfallen. Wir zeigen wie du dir mit deiner Steuererklärung viele Studienkosten zurückholen kannst.
An vielen Studienkosten beteiligt sich glücklicherweise der Staat. Und wer bereits für seine Studienzeit Steuererklärungen abgibt, kann sich eine Menge an studienbedingten Ausgaben vom Staat zurückholen. Es ist dabei noch nicht einmal notwendig, dass man Lohn erhalten oder Steuern gezahlt hat. Als Student kannst du nämlich vom sogenannten Verlustvortrag profitieren.
Verlustvortrag: Steuerbonus fürs Berufsleben sichern
Alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit einem Studium oder einer anderen Ausbildung entstehen, können steuerlich geltend gemacht werden. Du kannst Ausgaben natürlich nur dann von der Steuer absetzen, wenn du bereits Steuern gezahlt hast. Die meisten Studenten liegen mit ihrem Jahresverdienst allerdings unter dem Steuerfreibetrag von 8.820 Euro (in 2017) und müssen daher nichts versteuern. Da in diesem Falle keine Kosten sofort abgesetzt werden können, kannst du einen Verlustvortrag machen, mit dem du dir eine Steuergutschrift für den Einstieg ins Berufsleben sicherst.
So machst du einen Verlustvortrag
In deiner jährlichen Steuererklärung kannst du deine Studienkosten als Werbungskosten angeben. Falls du kein oder nur ein geringes Einkommen hast, bei dem du keine Steuern zahlen musst, werden alle deine Ausgaben vom Finanzamt automatisch als Verluste vermerkt. Du kannst über deine komplette Studienzeit hinweg per Steuererklärung entsprechende Verluste vortragen. Deine Verluste (= Studienkosten) werden schließlich steuerlich verrechnet, sobald du ins Berufsleben eintrittst und auf dein Gehalt Steuern zahlen musst. Das bedeutet also, dass sich dein zu versteuerndes Einkommen um den Betrag der von dir vorgetragenen Studienkosten verringert und du somit eine Steuererstattung vom Finanzamt bekommst. Diese beträgt nicht selten mehrere tausend Euro im ersten Jahr nach Berufseinstieg.
Du hast jetzt schon gedanklich abgeschaltet und denkst, alles viel zu kompliziert? Dann lass dir das ganze doch einfach noch mal per Video erklären:
Für diese Studienkosten gibt’s Geld vom Staat zurück
Werbungskosten können komplett von der Steuer abgesetzt bzw. zunächst als Verluste vorgetragen werden. Zu ihnen gehören alle Kosten, die im eindeutigen Zusammenhang mit einer akademischen Ausbildung stehen, wie zum Beispiel:
- Studiengebühren oder Semesterbeiträge
- Kosten für ein Auslandssemester
- Ausgaben im Rahmen eines Praktikums
- Arbeitsmittel und Fachliteratur
- Sprachkurse oder -tests wie z.B. TOEFL
- Fahrtkosten zwischen Wohnung und Uni oder Bibliothek
- Arbeitsgeräte wie Laptop, Drucker oder Scanner
- Drucken und Binden von Seminar- oder Abschlussarbeiten
- Selbst gezahlte Versicherungsbeiträge
- Zinsen für einen Studienkredit
- Mietkosten bei doppelter Haushaltsführung
- Anteilige Mietkosten für ein Arbeitszimmer
Diese Studienkosten kannst du ohne Belege absetzen
Für viele Ausgaben müssen keine Belege eingereicht werden, um diese steuerlich geltend zu machen. Es gibt eine ganze Reihe an Pauschalen, die du einfach so ansetzen kannst. Folgende Pauschalen sollten auf jeden Fall genutzt werden:
- Arbeitsmittel: für Taschenrechner, Ordner & Co. bekommst du 110 Euro im Jahr
- Bewerbungen: für jede klassische Bewerbungsmappe gibt’s 8,50 Euro, pro Online-Bewerbung 2,50 Euro
- Fahrten: für den Weg zur Uni, zur Bibliothek oder zum Nebenjob bekommst du pauschal 30 Cent/km
- Umzug: für den Umzug in die Unistadt gibt es pauschal 730 Euro
- Telefon/Internet: monatlich kannst du pauschal 20 Euro absetzen
- Kontoführung: pro Jahr gilt eine Pauschale von 16 Euro
- Verpflegung: für jeden Tag Praktikum, Studienfahrt etc. bekommst du pauschal 24 Euro für deine Verpflegung
Steuererklärung einfach online erstellen
Einer der einfachsten und schnellsten Wege, um deine Studienkosten zurückzuholen, ist eine Online-Steuererklärung. Du bekommst alles nötigen Formulare bereit gestellt und gleichzeitig Hilfe beim korrekten Ausfüllen der Pflichtfelder. Mittlerweile kannst du im Internet mehrere Anbieter dazu finden. Eine Steuererklärung speziell für Studenten und Absolventen ermöglicht das Portal www.studentensteuererklärung.de. In kurzer Zeit navigiert dich ein Steuer-Tool durch deine Steuererklärung. Dabei erhältst du viele Beispiele, Hilfen und Tipps, um keine relevanten Studienausgaben zu vergessen. Darüber hinaus sind viele Pauschalen bereits vorausgewählt, damit du eine dir möglichst hohe Erstattung sichern kannst.
Steuererklärung für das Studium bis zu 7 Jahre rückwirkend
Hätte ich das alles mal früher gewusst, denkst du dir jetzt? Keine Sorge, auch wenn du dein Studium bereits beendet hast, bedeutet das nicht, dass es zu spät ist nachträglich eine Steuererklärung für deine Studienjahre zu machen. Eine Steuererklärung für die Erstattung der Studienkosten kann aktuell noch bis zu 7 Jahre rückwirkend abgegeben werden. Wenn du mittlerweile also schon im Berufsleben stehst, kannst du trotzdem noch deine Steuererklärungen für die Zeit deines Studiums abgeben und dir viele Ausgaben zurückholen. Einzige Voraussetzung hierbei ist, dass du für entsprechende Jahre noch keine Steuererklärung abgegeben hast.
>> Weitere Informationen findest du auch auf www.studentensteuererklärung.de