Du möchtest während der Wartesemester-Zeit eine Ausbildung machen und fragst dich, ob diese angerechnet wird? Möglicherweise hast du auch vor deinem Abitur bereits eine Lehre gemacht und bist unsicher, ob du diese bei deiner Hochschulbewerbung angeben sollst. Auf dieser Seite haben wir viele Infos zum Thema „Ausbildung anrechnen“ zusammengestellt, die dir sicherlich weiterhelfen werden.
Ausbildung wird als Wartesemester angerechnet
Insbesondere, wenn dein Abiturdurchschnitt nicht so berauschend ist oder du trotz einer guten Abschlussnote NC-bedingt unmittelbar keinen Studienplatz bekommst, kannst du im Rahmen einer Ausbildung mehrere Wartesemester „sammeln“.
Abiturienten, die nach der Schulzeit eine Ausbildung machen, wird diese Lehrzeit auf Grundlage ihres Abiturdatums automatisch auf ihrem „Wartezeit-Konto“ gutgeschrieben, falls diese auf einen Studienplatz warten. Eine Ausbildung absolvieren viele Studierende unmittelbar nach dem Abi aus zwei Gründen:
- Sie wollen nicht direkt nach dem Abi studieren.
- Sie möchten die Wartesemester sinnvoll überbrücken. Ideal ist eine Ausbildung in einem dem Studienfach nahe stehenden Beruf.Eine Ausbildung ist sinnvoll, wenn sie Inhalte des nachfolgenden Studiums ergänzt oder Praxiserfahrung bringt. Viele Zahnmedizinstudenten machen während ihrer Wartsemester-Zeit beispielsweise eine Lehre als Zahntechniker. Durch die Ausbildung fallen die Inhalte des Studiums wesentlich leichter.
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Ausbildung vor Abitur anrechnen lassen
Eine abgeschlossene Berufsausbildung vor der „Hochschulzugangs-Berechtigung“ (sprich: dem Abitur) kann ebenfalls deine Wartezeit verbessern, aber muss sie nicht zwingend. Laut der Stiftung für Hochschulzulassung gilt folgende Staffelung:
- Abiturienten, die ihre Studienberechtigung vor dem 16. Januar 2002 erworben haben und davor eine Berufsausbildung absolviert haben, bekommen eine Verbesserung ihrer Wartezeit von einem Halbjahr je volle sechs Monate Lehrzeit, maximal jedoch vier Halbjahre.
- Abiturienten, die ihre Studienberechtigung zwischen dem 15. Januar 2002 und dem 15. Juli 2007 erworben haben, erhalten eine Wartezeitverbesserung von zwei Halbjahren.
- Abiturienten, die ihre Studienberechtigung nach dem 16. Juli 2007 erhalten haben, bekommen für eine abgeschlossene Ausbildung vor Erwerb ihrer Hochschulzugangsberechtigung keine Wartezeitverbesserung.
Welche Berufsausbildungen werden berücksichtigt?
Zur Verbesserung der Wartezeit können generell folgende Berufsausbildungen beitragen:
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- Eine Ausbildung an einer staatlichen / staatlich anerkannten (Berufs-)Fachschule
- Eine Berufsausbildung im einfachen oder mittleren Dienst der Verwaltung
- Berufs- oder Zeitsoldaten: eine bestandene (Unter-)Offizierprüfung
- Vergleichbare Berufsausbildungen in den neuen Bundesländern
- Im Ausland abgeschlossene, einer deutschen Ausbildung gleichwertige Berufsausbildungen