Die Universität im Ausland hat dich mittlerweile kontaktiert und deinen Platz bestätigt? Dann wird es jetzt Zeit für die letzten Schritte vor deiner Abreise.
Letter of Acceptance
Nachdem sich die Gastuniversität zurückgemeldet hat, bekommst du einen „Letter of Acceptance“, also so etwas wie eine Bestätigung dafür, dass du an ihrer Universität aufgenommen wurdest und du dort studieren darfst. Diese muss dann direkt an das International Office weitergeleitet werden.
Learning Agreement
Im nächsten Schritt wird es Zeit sich um das Learning Agreement zu kümmern. Das Learning Agreement ist eine Lernvereinbarung, die Bestimmungen für die Anerkennung enthält und das Kursprogramm im Ausland festlegt. Bevor du das Learning Agreement erstellst, ist es wichtig dich über Vorgaben deiner Fakultät bei deinem Ansprechpartner oder im Prüfungsamt zu informieren. Denn beispielsweise kann es für bestimmte Fakultäten andere Formulare geben. Ist das erledigt, trägst du im Learning Agreement die Kurse ein, die du an der Gastuni belegen möchtest. Das heißt, zunächst verschaffst du dir einen Überblick über das Kursangebot für das jeweilige Semester an deiner Gastuni und suchst dir die Kurse aus, die zu deinem Studienplan passen. Da es oftmals wegen den nicht ausreichenden Sprachkenntnissen schwierig sein kann, eine umfangreiche Auflistung des Lehrangebots auf den Plattformen der Gasthochschule zu finden, wird das Kursangebot häufig direkt per Mail mitgeschickt.
Das Lehrangebot an der Gasthochschule ist nicht exakt identisch mit dem deiner Uni, deshalb sind ähnliche inhaltliche Schwerpunkte oder ein gleichwertiger Arbeitsaufwand relevante Kriterien. Ist dein Learning Agreement dann soweit ausgefüllt, wendest du dich an deinen Fachkoordinator, der prüft ob die Kurse im Ausland für dein Studium angerechnet werden können oder nicht. Zu beachten sind auch die ETCS, die an den Hochschulen unterschiedlich ausfallen können. Es sind in einem Semester mindestens 15 ETCS zu erreichen, andernfalls kann die Förderung deines Aufenthaltes im Nachhinein noch zurückgezogen werden. Auch wenn du dich bereits im Ausland aufhältst, hast du nach deiner Ankunft noch vier Wochen Zeit Änderungen an dem Learning Agreement vorzunehmen.
Grant Agreement
Wenn die ersten beiden Schritte erledigt sind, bekommst du das Grant Agreement, also die Fördervereinbarung, welche unterschrieben abgegeben werden muss. Wichtig hierbei ist, dass all deine Daten fehlerfrei darin enthalten sind.
OLS-Sprachtest
Ein weiteres Muss vor der Abreise ist ein OLS- Sprachtest. Das Ergebnis hat keinen Einfluss auf die Teilnahme an dem Mobilitätsprogramm, er ist dennoch verpflichtend. Das Erasmus-Programm kann so ermitteln, welches sprachliche Niveau du aktuell besitzt und kann dir daraufhin ein passendes online Lernprogramm anbieten. Nach deinem Auslandssemester wird dich deine Uni bitten einen weiteren Sprachtest durchzuführen, um zu beurteilen, wie du dich in der jeweiligen Sprache verbessert hast.
Vollmacht
Ein Punkt, der schnell vergessen wird ist der, der Vollmacht: Es ist wichtig Verwandten oder Freunden Vollmachten auszustellen, damit diese im Notfall für dich aktiv werden können. Zum Beispiel bei der Bank oder bei deinem Vermieter. Manches kann einfach nicht im Ausland erledigt werden, deshalb ist es wichtig jemanden in der Heimat zu haben, der zur Not für dich Angelegenheiten klären kann.
Versicherungen
Erasmus fördert deinen Aufenthalt nur finanziell und bietet dir keinen Versicherungsschutz. Deshalb solltest du dich mit deiner Versicherung in Verbindung setzten und eine Auslandsversicherung abschließen. Empfehlenswert sind eine Auslandskrankenversicherung, eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung mit Auslandsschutz.
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Zimmer vermieten
Damit du während deines Auslandssemesters nicht im In- und Ausland die Miete für dein WG-Zimmer bezahlen musst, bietet sich an dein Zimmer für die Zeit unterzuvermieten. Viele Erstis, die neu in die Stadt kommen, nehmen sich erstmal ein Zimmer zur Zwischenmiete. Dann können sie in Ruhe den Studiengang, die Uni und die Stadt erkunden und haben dann genug Zeit ein eigenes Zimmer zu finden. Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit dein Zimmer an andere internationale Studenten zu vermieten, die zur gleichen Zeit ein Auslandssemester an deiner Uni machen.
Auslands-BAföG
Zusätzlich zum Erasmus-Stipendium dürfen keine weiteren Stipendien in Anspruch genommen werden. Jedoch ist es für BAföG-EmpfängerInnen möglich Auslands-BAföG zu beantragen. Auch wenn du als Student bisher kein BAföG beziehen konntest, lohnt es sich, dies für das Auslandssemester noch einmal überprüfen zu lassen, da es für das Auslands-BAföG andere Einkommensgrenzen gibt als für das Inlands-BAföG.
Erasmus-Förderung
Neben der Studiengebühren, die Erasmus übernimmt, beinhaltet die Förderung auch ein Taschengeld, welches zu 80% vor deiner Reise ausgezahlt wird. Die restlichen 20% des Geldes werden dir erst nach deiner Rückkehr überwiesen, sofern du alle Voraussetzungen erfüllt hast. Wie hoch der Zuschuss ausfällt hängt davon ab, welcher Ländergruppe dein Aufenthaltsland angehört. Diese unterscheiden sich bezüglich der Lebenshaltungskosten der jeweiligen Länder. Jede Hochschule entscheidet nach dieser Unterteilung selbst, wie hoch die Förderung für die drei Ländergruppen ausfällt. Generell ist die Förderung auf vier Monate begrenzt und monatlich kannst du bis zu 500 Euro erhalten.