Dein Wartesemester als „BuFDi“: Als 2011 die allgemeine Wehrpflicht (und damit auch der Zivildienst) ausgesetzt wurde, trat an deren Stelle der Bundesfreiwilligendienst (BFD). Damit ergänzt der vom Bund organisierte Dienst das „Freiwilliges Soziale Jahr“ (FSJ) bzw. das „Freiwillige Ökologische Jahr“ (FÖJ) der Länder. Stellen für „BuFDis“ im Wartesemester gibt es in allen Gemeinden und Städten Deutschlands. Weitere Infos bekommst du hier.
Freiwilligendienst: Möglichkeiten während der Wartesemester
Der Freiwilligendienst besteht größtenteils aus Hilfstätigkeiten im karitativ-sozialen Bereich. Typische Einsatzfelder sind zum Beispiel:
- Gesundheits- und Altenpflege
- Behindertenhilfe
- Jugendarbeit- und bildung
- Integration
- Kultur- und Denkmalpflege
- Umwelt- und Naturschutz
Als BufDi arbeitest du beispielsweise in Krankenhäusern, Selbsthilfegruppen, Kinderheime, Schulen, Kitas oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
Bundesfreiwilligendienste haben gegenüber anderen bzw. früheren Formen des sozialen Engagements viele Vorteile: Sie stehen Männern und Frauen offen und es gibt keine Altersbeschränkung. Üblicherweise dauern sie ein volles Jahr, doch sind auch kürzere oder längere Einsätze möglich (min. sechs Monate, max. zwei Jahre).
Statt eines Gehalt gibt es ein Taschengeld, dessen im Wesentlichen von dem Träger deiner Maßnahme abhängt. Doch ideell zahlen sich der Bundesfreiwilligendienstes gleich sich doppelt aus: zum einen hilfst du in deinem Wartesemester anderen Menschen, ihr Leben besser zu bewältigen.
Zum anderen tust du etwas etwas für dich: Durch den direkten Kontakt mit anderen Menschen wird sich während des Wartesemesters vielleicht der Blickwinkel auf deine Umwelt verändern. Ganz bestimmt aber macht sich so ein Bundesfreiwilligendienst gut im Lebenslauf: Schließlich beweist du dich mit deinem Engagement für andere als tatkräftiger Teamplayer mit Gemeinsinn. Das wissen auch Personaler zu schätzen.
Im Wartesemester: Zur Freiwilligenarbeit ins Ausland
Du weißt noch nicht, ob du dich in deinem Wartesemester sozial engagieren oder die gewonnene Zeit lieber im Ausland verbringen willst? Mach doch beides. Das Zauberwort heißt: Freiwilligenarbeit. Zahlreiche nicht-staatliche Organisationen (NGOs) und gemeinnützige Verbände sind ständig auf der Suche nach tatkräftiger Unterstützung für Hilfsprojekte in aller Welt. Es gibt sogar Reiseveranstalter, die sich auf der Vermittlung von internationalen Volunteers spezialisiert haben.
Auf diese Weise kannst du deine Wartezeit auf den Studienplatz durch Freiwilligenarbeit in einem Hilfsprojekt überbrücken. Ebenso wie beim Bundesfreiwilligendienst kannst du dich beispielsweise in der Gesundheitsvorsorge, in der Sozialarbeit oder im Naturschutz engagieren.
Du suchst ein passendes Programm? Hier findest du sicher eins: www.freiwilligenarbeit.de
Studienplatzzusage im Freiwilligendienst: Was tun?
Du hast dich also für einen Bundesfreiwilligendienst entschieden? Sehr gut. Damit weißt du schon einmal, was du während des kommenden Jahres vorhast. Doch, was tun, wenn die Studienplatz-Zusage nach einem Semester eintrudelt?
Zunächst einmal: Keine Panik, auch wenn eines klar ist: Annehmen kannst du ihn nicht sofort. Schließlich hast du dich vertraglich verpflichtet. Folglich wirst du den Bundesfreiwilligendienst wie geplant erfüllen müssen – auch wenn deine Wartesemester kürzer dauern als gedacht.
Zulassungsanspruch für BuFDis
Aber: Du hast einen Zulassungsanspruch. Das heißt, du kannst zuerst deinen Freiwilligendienst wie geplant beenden und anschließend ins Studium starten, ohne nochmal auf die Wartesemester-Liste geschoben zu werden. Der Anspruch schützt Abiturienten in der Wartezeit zum Einen vor Verschärfung der Auswahlgrenzen. Zum Anderen soll verhindert werden, dass dir aufgrund deiner freiwilligen Dienstzeit Nachteile in Bezug auf Ausbildungschancen entstehen.
Verrechnung der Semester unklar
Ob und inwiefern die Zeit im BFD die Anzahl deiner Wartesemester dezimieren kann, ist zurzeit noch offen. Fest steht jedoch: Einige Hochschulen erkennen den Bundesfreiwilligendienst als (wartezeit-reduzierendes) Praktikum an, eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt es aber nicht.