Müssen Studierende vor einem Zweitstudium erneut mit Wartesemestern rechnen? Oder wird im Auswahlverfahren vielleicht auch die Wartezeit auf das Erststudium berücksichtigt? Der Zugang zu einem Zweit-Studiengang mit Zulassungsvoraussetzung ist stark begrenzt, aus Rücksicht auf Bewerber ohne deutschen Studienabschluss haben. Bei der erneuten Zulassung zu einem Studiengang gelten besondere Regeln. Mehr Infos zum Thema „Wartesemester & Zweitstudium“ für dich auf dieser Seite.
Definition: Zweitstudienbewerbung
Dein Studium gilt als Zweitstudium, wenn du:
- ein Hochschul-Studium (Deutschland / EU-Ausland) abgeschlossen hast
- dein Abschlusszeugnis zum Bewerbungszeitpunkt erhalten hast.
Als Abschlusszeugnisse für eine Zweitstudienbewerbung werden anerkannt:
- Abschlussprüfungen an einer (Fach-)Hochschule
- Akademische Abschlussprüfungen: Bachelor, Master, Diplom, Magister.
- Staatliche Abschlussprüfungen: 3. Examen Medizin, 1. Staatsexamen Jura & Lehramt
Zweitstudium: Zulassungsverfahren ohne Wartesemester
Zweistudienbewerber haben ihr erstes Studium an einer deutschen (Fach-)Hochschule erfolgreich abgeschlossen. Bei der Stiftung für Hochschulzulassung beantragen sie anschließend einen Studienplatz für ein weiteres (zulassungsbeschränktes) Studium.
Die Chancen auf einen erneuten Studienplatz sind allerdings geringer als im Vergabeverfahren für Abiturienten ohne abgeschlossenes Studium. Absolventen, die ein zulassungbeschränktes Zweitstudium planen, werden ausschließlich im Rahmen einer Sonderquote von in der Regel drei Prozent zugelassen. Das heißt: Nur drei Prozent aller Studenten dieses Semesters sind Zweitstudierende.
Was zählt für Zweitstudienbewerber?
Ob Erststudium oder Zweitstudium, das spielt für die Zulassung zunächst einmal keine Rolle. Beide Gruppen müssen den aktuellen NC erfüllen. Unterschiede gibt es lediglich im Bewerbungsverfahren. Im Gegensatz zu Erststudierenden sind angesammelte Wartesemester und die Abiturnote unerheblich. Es ist auch egal, ob die Studienplätze zentral (durch die Stiftung für Hochschulzulassung) oder örtlich (durch die einzelnen Hochschulen) vergeben werden. Stattdessen zählen nun die Abschlussnote deines Erststudiums und deine Motivation zu einem Zweitstudium. Dazu zählen berufliche, wissenschaftliche und persönliche Gründe. Sind alle Daten erhoben, erhalten die Bewerber mit der höchsten Punktzahl die Studienplätze.