Alternativen zur Studienplatzklage

Darum geht's

In diesem Jahr keinen Studienplatz bekommen? „Kein Problem“, suggerieren viele Anwaltsbüros in Magazinen und Online-Portalen. Sie können dein Recht auf Bildung einklagen. Das Unterfangen ist jedoch kostspielig und langwierig. Wenn du zudem in der Klage unterliegst, stehst du nach wie vor ohne Studienplatz da. Anwalt und Gericht musst du trotzdem zahlen.

Dementsprechend solltest du diesen Schritt wirklich nur gehen, wenn du gute Chancen auf einen Sieg vor Gericht hast, beziehungsweise dir das Verfahren auch leisten kannst (z.B. wegen einer Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe). Falls dir eine Studienplatzklage doch zu riskant erscheint (oder einfach nicht wichtig genug), haben wir hier ein paar Alternativen für dich: 

Härtefallregelung

Klar, der Numerus Clausus ist ein entscheidendes Kriterium bei der Vergabe von Studienplätzen. Aber er ist nicht das einzige. Ein geringes Kontingent von Studienplätzen wird nämlich auch an sogenannte „Härtefälle“ vergeben. Um als Härtefall anerkannt zu werden, musst du glaubhaft machen, dass du wegen deiner persönliche Lebenssituation in diesem Semester zu studieren anfangen musst (!) Den Studienstart um nur ein Semester zu verzögern, wäre hingegen unzumutbar. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du

  • eine Krankheit hast, die sich laufend verschlimmert
  • körperlich behindert bist und das Studium deine Job-Chancen verbessert
  • Spätaussiedler bist und in deinem Heimatland zu studieren begonnen hast
  • dein/en bisherigen Job / Studium aus gesundheitlichen Gründen aufgeben musstest

Eine Studienplatzklage (und die damit verbundenen Kosten) lassen sich auf diese Weise umgehen. Einen Antrag auf Anerkennung als Härtefall stellst du direkt bei der Stiftung für Hochschulzulassung, gemeinsam mit dem Antrag auf Studienzulassung. Dem Antrag müssen alle Unterlagen beiliegen, die dein Anliegen glaubhaft machen (z.B. Gutachten vom Amtsarzt).

Weitere Details zu diesem Thema erhältst du unter anderem auf den Webseiten der Stiftung für Hochschulzulassung.

Studienplatztausch

Die Stiftung für Hochschulzulassung hat dir einen Studienplatz zugewiesen, aber nicht an deiner Wunsch-Uni? Anstatt eine Studienplatzklage anzustrengen, kannst du ihn auch erst einmal annehmen. Sobald du erst einmal an der Uni bist, kannst du dich um einen Studienplatztausch bemühen. Dazu bedarf es im Grunde genommen nur eines anderen Studenten in deiner gewünschten Stadt, der ebenfalls wechseln will; idealerweise an deine Uni.

Darüber hinaus müsst ihr

  • das gleiche Fach studieren,
  • Euch im selben Fachsemester befinden und
  • vergleichbare Leistungsnacheise erbracht haben.

Weitere Infos zum Thema Studienplatztausch bekommst du unter anderem auf den Websites der Hochschulen und den Studentensekretariaten. Darüber hinaus findest du online zahlreiche Studienplatz-Tauschbörsen, die du nach Stadt, Fach und Studiengang absuchen kannst. Zu den bekanntesten Adressen für einen Studienplatztausch zählen:

Studium an einer anderen Hochschule

Falls du aber örtlich flexibel bist, kannst du auch einfach woanders studieren.  Solange Dein Fach „nur“ örtlich zulassungsbeschränkt ist, ohnehin die beste Möglichkeit, trotz eines mittelprächtigen Abi-Schnitts ohne Studienplatzklage ins Wunschstudium einzusteigen. Schließlich haben unterschiedliche Hochschulen auch unterschiedlich hohe örtliche NCs.

Medizin im Ausland

Wer sich allerdings für einen medizinischen Studiengang (sprich: Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie) interessiert, hat es nicht ganz so einfach. Schließlich unterliegen diese Fächer unterliegen der bundesweiten Zulassungsbeschränkung. Um Wartesemester zu vermeiden, entschließen sich viele tatsächlich zu einer Studienplatzklage. Andere wählen eine fachliche Alternative (z.B. „Angewandte Gesundheitswissenschaft“), wiederum nächste schreiben sich für ein Medizin-Studium im Ausland ein.

In Ungarn beispielsweise studieren rund 60 Prozent aller Deutschen Medizin.
Die Hürden vor dem Studium im Ausland sind häufig deutlich niedriger, vielerorts gibt es sogar Veranstaltungen in Englisch und Deutsch, und im Zuge des Bologna-Prozesses sind die Studienleistungen einander vergleichbar geworden. Daher setzen viele NC-Emigranten nach einigen Semestern ihr Studium in Deutschland fort.

Voraussetzung dafür aber ist, dass die jeweilige Hochschule in Deutschland die Leistungen aus dem Ausland anerkennt. Erkundige dich daher am besten vor dem Schritt ins Ausland bei deiner Wunsch-Universität in Deutschland, ob und welche Leistungen aus dem Ausland sie anerkennen.

Start Studienplatzklage: Studium ohne NC

Je nachdem, wie festgelegt du bei deiner fachlichen Richtung bist, kannst du dich auch für ein zulassungsfreies Studium einschreiben. Oftmals musst du dich dafür gar nicht erst anmelden, sondern kannst dich direkt immatrikulieren (z.T. auch online).

Über 4.000 Studienfächer ohne Numerus Clausus listet zum Beispiel hochschulkompass.de („Expertensuche“), darunter viele Geistes- und Sozialwissenschaftliche Studiengänge. Darüber hinaus ist aber auch der Zugang zu zahlreichen Natur- und Ingenieurswissenschaften problemos möglich.

Allerdings könnte es kompliziert werden, wenn du vorhast, den Studienplatz später zu wechseln. Und zwar aus zwei Gründen:

BAföG

Um deinen Anspruch auf staatliche Zuwendungen aufrechtzuerhalten, darfst du nur einmal den Studiengang wechseln – und das auch nur während des Grundstudiums (sprich: vor Ende des dritten Fachsemesters).

Parkstudium

Problematisch könnte es auch in Bezug auf das sogenannte „Parkstudium“ werden. Du kannst dich zwar für ein anderes Fach als das ursprüngliche (zulassungsbeschränkte) einschreiben. Einen (positiven) Einfluss auf deine Wartesemester hat das allerdings nicht. Eventuell möglich u.a. VWL und BWL, wo zumindest große Teile des Grundstudiums ähnlich bis parallel verlaufen. Um aber sicherzugehen, solltest du dich vorab wiederum an das Studierendensekretariat deiner Ziel-Uni wenden.

Weitere Hochschulen ohne Zulasssungsbeschränkung

Doch abseits der bekannten Universitäten und Fachhochschulen gibt es noch weitere Bildungseinrichtungen, die ein Studium mit qualifizierten Abschlüssen anbieten. Allerdings verzichten sie auf Zulassungsbeschränkungen, sodass du dir um eine eventuelle Studienplatzklage keinen Gedanken machen musst, sollte es an deiner Wunsch-Universität in diesem Jahr nicht geklappt haben. 

Privathochschule

Du kannst nach dem Abitur auch an eine private Hochschule wechseln. 104 solcher Institute gibt es derzeit in der Bundesrepublik. Von Ingenieur- über Natur- und Geistes- bis Sozialwissenschaften ist hier alles möglich. Bachelorstudiengänge bieten die meisten an, einige haben sich auf Masterprogramme spezialisiert und nur 13 von ihnen dürfen auch Doktorwürden vergeben. Allen gemeinsam ist, dass es keinen Numerus Clausus gibt. Stattdessen gibt es Eignungstests – und  Studiengebühren (bis zu 500 Euro monatlich). Dafür wird der studierende Kunde für gewöhnlich besser betreut als an den staatlich getragenen Einrichtungen und profitiert auf lange Sicht von den wirtschaftlichen Kooperationspartnern der Hochschule.

Fernhochschulen

Die totale Unabhängigkeit von Stundenplänen und Vorlesungssälen versprechen die deutschen Fernhochschulen. Mit Ausnahme der (staatlichen) Fernuniversität Hagen handelt es sich ebenfalls um rein privat finanzierte Bildungsunternehmen, an denen du eine Reihe akkreditierter Studiengänge absolvieren können. Die meisten von ihnen haben einen wirtschaftlich-technischen Schwerpunkt. Statt gemeinsam mit Kommilitonen auf dem Campus verbringst du die meiste Zeit z.B. zuhause. Alle Lernmaterialien werden dir zugeschickt, entweder traditionell als Buch, aber auch als Podcast, Video-Stream oder Audio-CD.  Von den Fernuniversitäten und –fachhochschulen abzugrenzen sind

Abhängig vom Institut und Studiengang kostet ein Fernstudium bis zum Examen zwischen 5.000 und 12.000 Euro, üblicherweise zu zahlen in monatlichen Raten. Das ist natürlich deutlich teurer als ein Präsenzstudium, allerdings investierst du im Gegensatz zur unsicheren Studienplatzklage diese Euros direkt in dein Studium.

Von Fernuniversitäten abzugrenzen sind Fernlehrinstitute (z.B. SGD, ILS), die fachliche Einzelfortbildungen anbieten (bspw. Sprachen, Buchführung oder Computerkurse) , aber selbst keine Examensprüfungen abnehmen. Viele von ihnen gehören zum Bildungskonzern Klett. Daher findest du auch auf deren Seiten Links zu den Klett-Fernuniversitäten. 

Bundeswehr-Studium

Auch die Bundeswehr unterhält zwei reguläre Universitäten: eine in Hamburg (Helmut-Schmidt-Universität) und eine München. Zwar konzentrieren sie sich im Wesentlichen auf ingenieurs- und wirtschaftswisssenschaftliche Studiengängen, doch ebenso kannst du dich dort für Medienwissenschaften und Soziologie, Politik und Pädagogik und Sport, Psychologie oder Geschichte einschreiben. Um hier studieren zu können, musst du weder einen bestimmten Numerus Clausus erfüllen, noch Studiengebühren zahlen. Im Gegenteil: Als Studierender bei der Bundeswehr bekommst du bei der Bundeswehr nach dem Abitur ein volles Gehalt sowie ein Zimmer im Studentenwohnheim. Allerdings verpflichten sich Studierende bei der Bundeswehr nach einer mindestens 12-monatigen Grundausbildung zum Dienst für mindestens 13 Jahre

Wartesemester nutzen: Klage vermeiden

Viele Bewerber ergehen sich auch einfach in ihr Schicksal und nehmen sich etwas Sinnvolles für die Wartesemester vor. Hier nur einige der populärsten Beispiele:

Jobs und Ausbildung

Ganz egal, ob Kellnern, Call-Center oder Aushilfe im Einzelhandel. Wer einen Nebenjob annimmt, kann das Gehalt nach dem Abitur für die Annehmlichkeiten des Lebens ausgeben, laufende Rechnungen bezahlen oder sich für das Studium auf die hohe Kante legen.

Oder du beginnst gleich eine „richtige“ Ausbildung. Schließlich warten angehende Mediziner, wenn sie keine Studienplatzklage anstrengen wollen, bis zu 14 Semester, bevor sie sich an der Uni einschreiben können. Daher sind Ausbildungen im medizinischen Umfeld durchaus üblich – das Angebot möglicher Alternativen zur Studienplatzklage reicht hier von Rettungsassistenz über Tierpflege bis zum Zahntechniker. 

Praktikum

Wer maximal zwei Wartesemester einplant, aber trotzdem nach dem Abitur Erfahrungen in seinem späteren Berufsfeld sammeln möchte, beginnt ein Praktikum. So startest du motivierter ins Studium oder entscheidest dich kurz vor der Immatrikulation für etwas total Anderes. In Kombination mit einem Auslandsaufenthalt schlägst du sogar zwei Fliegen mit einer Klappe.

Freiwilligenarbeit

Wenn du dich im Rahmen der Freiwilligenarbeit (auch: „Volunteering“) engagieren willst, tust du in erster Linie etwas Gutes für andere. Doch auch spätere Arbeitgeber honorieren das ehrenamtliche Engagement im Lebenslauf. Karitative Verbände und nicht-staatliche Organisationen auf der ganzen Welt suchen ständig nach tatkräftiger Unterstützung. Je nach Talent und Motivation kannst du dich z.B. am Straßenbau in Nigeria beteiligen, Englisch-Unterricht in Nepal geben oder Seehunde im Wattenmeer aufpäppeln. Weitere Infos über Wege in die Freiwilligenarbeit erhältst du unter www.freiwilligenarbeit.de

Im Gegensatz zu anderen Aktivitäten im Wartesemester zahlst du als Volunteer Anreise und Aufenthalt selbst. Dafür machst du hier einzigartige Erfahrungen für deinen weiteren Lebensweg, sodass du es unter „Investition in dich selbst“ verbuchen kannst. Und besser angelegt als in Anwälte und Gerichte im Zuge einer Studienplatzklage ist es sowieso.

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