Wartesemester anrechnen lassen

Frau mit Post It auf der Stirn

Darum geht's

Wie läuft das mit der Anrechnung von Wartesemestern eigentlich? Muss ich aktiv werden oder Buch führen über meine Wartezeit? Wenn du „Frischling“ bist im Unibetrieb und dich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben möchtest, prasseln Infos von allen Seiten auf dich ein. Um das Dickicht ein Stück zu lichten, kannst du hier kurz und kompakt zusammengefasst nachlesen, wie deine Wartesemester angerechnet werden.

Wie werden meine Wartesemester angerechnet?

Zu deiner Entlastung: Du musst dich um deine Wartesemester-Anrechnung gar nicht selbst kümmern. Diese werden bei deiner Bewerbung auf Grundlage deines Abiturdatums automatisch berechnet. Als Wartesemester ausgeschlossen sind Zeiten, in denen du zuvor schon an einer deutschen Hochschule eingeschrieben warst; Sie werden von deiner Wartesemester-Anzahl abgezogen. Irrelevant ist hingegen, ob du dich zu einem früheren Zeitpunkt schon mal für den betreffenden Studiengang beworben hast.

Es gilt: Je mehr Wartesemester du „sammelst“, desto wahrscheinlicher wird dein Wunsch-Studienplatz. 

Was wird als Wartezeit anerkannt?

Als Wartesemester anerkannt werden prinzipiell alle Aktivitäten mit Ausnahme des zwischenzeitlichen Studiums („Parkstudium“) in einem anderen Fach an einer deutschen Hochschule. Wer aber doch zunächst ein anderes Studium beginnen möchte, behält in jedem Fall die bisher gesammelten Wartesemester. Als Wartesemester voll anrechenbar sind hingegen ein Studium an einer Berufsakademie oder im Ausland.

Tipp: Lass dir zur Sicherheit von der Stiftung für Hochschulzulassung schriftlich bescheinigen, dass deine Zeit an der Akademie oder an der Uni im Ausland tatsächlich als Wartesemester akzeptiert und angerechnet wird.

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