Was zählt als Wartesemester?

Mann hält Koffer in der Hand

Darum geht's

Was zählt eigentlich alles als Wartesemester vorm Studienbeginn: Abiturienten, die sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben, stellen sich diese Frage spätestens dann, wenn sie keinen Studienplatz zugeteilt bekommen haben. Viel falsch machen kannst du während deiner Wartezeit nicht, wenn du einige Spielregeln beachtest. Mehr dazu auf dieser Seite.

Was zählt nicht als Wartesemester?

Definitiv nicht als Wartesemester zählt ein so genanntes „Parkstudium“, sprich: Die Semester, die du während deiner Wartezeit an einer deutschen Hochschule eingeschrieben warst (unabhängig davon, ob du Lehrveranstaltungen besucht hast oder beurlaubt warst). Wer während seiner Wartezeit unbedingt schon ins Studium einsteigen möchte, kann dies an einer Berufsakademie oder im Ausland tun.

Tipp: Lass dir vorab von der Stiftung für Hochschulzulassung schriftlich versichern, dass deine Studienzeit an der Akademie bzw. im Ausland tatsächlich als Wartezeit angerechnet wird.

… und das zählt als Wartesemester / Wartezeit

Deine Wartezeit auf den Wunschstudienplatz kannst du relativ frei gestalten. Als Wartesemester zählen unter anderem:

Auslandsaufenthalt

Deine Wartezeit auf den Studienplatz kannst du auch optimal für einen Auslandsaufenthalt nutzen: Egal, ob wenige Wochen oder ein ganzes Jahr, bildend oder reisend – die Zeit zwischen Abitur und Studium ist generell ideal für eine längere Auslandszeit. Und das kannst du – unter anderem – machen:

  • Freiwilligenarbeit: Unterstütze zum Beispiel ein soziales oder ein Naturschutzprojekt im Ausland.
  • Work & Travel: Verbinde jobben und reisen in einem Land, das dich schon immer interessiert hat.
  • Auslandspraktikum: Sammle Erfahrung in dem Berufsfeld, das für dich studienrelevant ist.
  • Au-pair: Nicht nur für angehende Pädagogen – Kinder hüten mit Familienanschluss und Weiterbildung im Ausland.
  • Sprachreise: Gute Sprachreisen ins Ausland gibt es ab wenigen Wochen bis hin zum ganzen Sprachenjahr.

Selbstverständlich kannst du während deiner Wartesemester auch entspannen oder reisen. Du musst im Rahmen des Auswahlverfahrens für deinen Studienplatz nicht nachweisen, was du während deiner Wartezeit getan beziehungsweise nicht getan hast!

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