Tipps und Infos zum Berufsausbildungsvertrag
Du hast dich für eine betriebliche Ausbildung entschlossen? Dann steht ziemlich am Anfang, nachdem du den Bewerbungsprozess erfolgreich bewältigt hast, der Ausbildungsvertrag. Der muss in schriftlicher Form zwischen dir und deinem neuen Ausbildungsbetrieb geschlossen werden und bestimmte Bestandteile enthalten. Andere Bestandteile dürfen nicht in ihm enthalten sein. Wie ein Berufsausbildungsvertrag aussieht, was er enthalten muss, welche Rolle die Industrie- und Handelskammer beziehungsweise andere Institutionen dabei spielen und wie du oder dein Betrieb den Vertrag kündigen können, erfährst du hier.
Der Berufsausbildungsvertrag
Als Lehrling schließt du mit deinem Ausbildungsbetrieb einen schriftlichen Ausbildungsvertrag. Der Vertrag geht anschließend zur zuständigen Industrie- und Handelskammer beziehungsweise einer anderen Institution wie zum Beispiel die Handwerkskammer, die dafür zuständig ist – je nach Ausbildung und Betrieb. Ausbildungsvertrag und IHK gehören also zwangsläufig zusammen. Grundlagen und Regelungen eines gültigen Ausbildungsvertrages sind im Paragraph 10 und Paragraph 11 des Berufsbildungsgesetzes festgeschrieben. Wenn du eine Ausbildung zum Kranken- oder Altenpfleger absolvieren möchtest, greifen die Regelungen der entsprechenden Gesetze des Krankenpflege- beziehungsweise Altenpflegegesetzes. Ohne einen schriftlichen und korrekten Ausbildungsvertrag wirst du keine Berufsausbildung absolvieren können. Ein wesentlicher Bestandteil eines Ausbildungsvertrages ist die jeweilige Ausbildungsordnung des Berufes, in dem du ausgebildet wirst. Es gibt in Deutschland übrigens etwa 300 anerkannte Ausbildungsberufe.
Tipps und Infos zum Ausbildungsvertrag
Wenn du mit deinem Lehrbetrieb einen Ausbildungsvertrag geschlossen hast, wird dieser an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) beziehungsweise eine andere zuständige Kammer gesandt und geprüft. Es dürfen in einem solchen Vertrag grundsätzlich keine Regelungen vereinbart werden, die nicht mit dem eigentlichen Zweck deiner Ausbildung zu tun haben. Zudem müssen alle Regelungen natürlich den zugrunde liegenden Gesetzen entsprechen.
Entsprechend den gesetzlichen Regelungen und den jeweils gültigen Ausbildungsordnungen gehören folgende Bestandteile zwingend in einen gültigen Ausbildungsvertrag:
- Namen und Anschriften der beiden Vertragspartner
- sachliche und zeitliche Gliederung deiner Ausbildung sowie Ziele der Ausbildung
- Dauer und Beginn der Ausbildung sowie Dauer der Probezeit
- Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit
- Dauer deines Urlaubs
- Ort der Ausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebes (Berufsschule, Fortbildungsmaßnahmen)
- Höhe der Ausbildungsvergütung
- Voraussetzungen, unter denen eine der Vertragsparteien den Vertrag kündigen kann
- sonstige Vereinbarungen
- Unterschriften der Vertragspartner
Als Auszubildender hast du nach Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages einige Pflichten zu erfüllen, die du auf jeden Fall einhalten musst, um die Gültigkeit des Vertrages nicht zu gefährden. Auf der anderen Seite hat natürlich auch dein Ausbildungsbetrieb gewisse Pflichten, die er einhalten muss.
Ausbildungsvertrag kündigen
Du oder dein Ausbildungsbetrieb wollen beziehungsweise müssen den geschlossenen Vertrag kündigen? Das geht natürlich, ist aber an gewisse Regelungen gebunden. Wenn du während der vereinbarten Probezeit kündigen willst beziehungsweise aus ganz unterschiedlichen Gründen musst, ist das relativ einfach. Ohne Frist kannst du jederzeit schriftlich kündigen, wenn du mit dem Betrieb, dem Arbeitsalltag oder gewissen Personen in deinem Arbeitsumfeld nicht zufrieden bist. Bevor du dies tust, solltest du allerdings sehr gut überlegen und Alternativen prüfen, denn eine Kündigung deinerseits macht sich im Lebenslauf natürlich nicht gut. Vielleicht kannst du durch Gespräche und Vermittlungen das Ruder doch noch einmal herumreißen? Natürlich kann auch der Betrieb während der Probezeit relativ einfach das Vertragsverhältnis kündigen. Wenn dies geschieht, muss es aber gute Gründe geben. Im Fall der Fälle solltest du darauf achten, dass dir alle vereinbarten Leistungen erbracht werden. Melde dich direkt arbeitslos beziehungsweise suche direkt eine berufliche Alternative. Vielleicht kannst du die Ausbildung an andere Stelle fortsetzen oder neu beginnen?
Grundsätzlich sind die Modalitäten von Kündigungen beider Seiten in deinem Ausbildungsvertrag festgelegt. Nach der Probezeit geht dies nur über eine sogenannte außerordentliche Kündigung, für die es stichhaltige Gründe geben muss. Dies gilt für beider Seiten des Vertragsverhältnisses. Sind sich Auszubildender und Ausbilder einig, kann eine Vertragsauflösung vereinbart werden. Es gibt also grundsätzlich drei Varianten von Kündigungen: die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (wenn einer der Vertragspartner zum Beispiel gegen Bestanteile des Ausbildungsvertrages verstößt); die ordentliche Kündigung wegen Berufsaufgabe oder Berufswechsel und der Aufhebungsvertrag beziehungsweise Auflösungsvertrag.