Schüler-BAföG: Finanzielle Förderung in der Schulzeit

Schüler mit Dollarscheinen in der Hand

Darum geht's

BAföG steht für das sperrige Wort „Bundesausbildungsförderungsgesetz“. Auf Grundlage dieses Gesetzes stellt der Staat Studenten und Schülern finanzielle Mittel zur Verfügung. BAföG gibt es aber nur dann, wenn die Eltern oder der (Ehe-)Partner die Kosten für den Lebens-unterhalt und die Ausbildung des Schülers oder Studenten nicht tragen kann/können. Im BAföG Gesetz ist die Rede von Schülern einerseits und Studenten andererseits. Für beide Gruppen gibt es unterschiedliche Regelungen.

Alle Schüler-BAföG-Fakten im Überblick

In dem meisten Fällen müssen keine Leistungsnachweise erbracht werden. Besuchst du eine höhere Fachschule oder eine Akademie, benötigst du ab dem 5. Semester eine Leistungsbescheinigung deiner Ausbildungsstätte. Für alle anderen Schularten gilt: Solange du die Schule regelmäßig besuchst, wird davon ausgegangen, dass du die erforderlichen Leistungen erbringst.

Wer hat Anspruch?Sowohl Schüler (erster und zweiter Bildungsweg) als auch Studenten.
Wie viel Geld bekommt man maximal?Abhängig vom Schultyp und der Wohnsituation zwischen 289 € und 735 €.
Muss ich das Geld zurückzahlen?Als Schüler musst du das BAföG-Geld nicht zurückzahlen, außer du besuchst eine Akademie oder höhere Fachschule. Dann musst du nach dem Abschluss die Hälfte des Geldes in Raten zurückzahlen.
Ist ein Leistungsnachweis nötig?Normalerweise reicht der regelmäßige Schulbesuch aus. Schüler an höheren Fachschulen und Akademien benötigen ab dem 5. Semester eine Leistungsbescheinigung.
Wie lange kann man BAföG erhalten?Ab dem Beginn der Ausbildung bis zum Schulabschluss.
Was ist, wenn ich „sitzen bleibe“?Einmal sitzen bleiben ist kein Problem. Musst du zum zweiten Mal wiederholen, benötigst du eine gute Begründung dafür.
Was passiert, wenn ich schwanger oder krank werde?Nach Eintritt der Schwangerschaft oder Krankheit hast du drei weitere Monate Anspruch auf BAföG. Der Monat des Schwangerschafts- bzw. Krankheitseintritts zählt dabei nicht mit.
Gibt es auch Auslands-BAföG?

Ja, und zwar mind. ein Jahr lang. Voraussetzungen nach Schultyp:

  • Gymnasium: ab der 10. bzw. 11. Klasse
  • Realschule: Wenn du an einer gymnasialen Oberstufe angenommen wirst
  • Fachoberschulklasse: Wenn Voraussetzungen für Inlands-BAföG erfüllt
  • Berufsfachschule oder Fachschulklasse: Wenn Voraussetzungen für Inlands-BAföG erfüllt
Wie sieht es aus bei einem Auslands-Praktikum?Berufsfachschüler und Schüler einer Fachschulklasse haben bei mind. 12-Wöchigem Praktikum BAföG-Anspruch.

Habe ich Anspruch auf Schüler-BAföG?

Ob du Anspruch auf eine BAföG-Förderung hast, hängt von deiner Schulart und weiteren Faktoren ab. Wir erklären dir nun ganz genau, was du dabei beachten musst.

Unterscheidung Student – Schüler

Grundsätzlich gelten im Sinne des BAföG alle Schüler an allgemeinbildenden Schulen als Schüler. Eigentlich ist für die Art des Bedarfs aber relevant, an welcher Bildungseinrichtung du studierst bzw. zur Schule gehst. Besuchst du eine Hochschule, richtet sich dein BAföG-Bedarf nach der Bedarfsvorschrift für Studierende. Als Schüler an einem Gymnasium richtet sich dein BAföG-Bedarf nach der Bedarfsvorschrift für Schüler. Als Schüler gibt es für dich aber je nach Schultyp noch unterschiedliche Voraussetzungen, die du für den BAföG-Bezug erfüllen musst.

Spezialfall zweiter Bildungsweg

Holt jemand sein Abi per zweitem Bildungsweg an einem Kolleg nach, wird er im Sinne des BAföG wie ein Student behandelt. Das liegt daran, dass das Kolleg in dieselbe Gruppe von Bildungseinrichtungen fällt, wie eine Hochschule. Genaueres kannst du weiter unten bei den einzelnen Schultyp-Gruppen nachlesen.

Voraussetzungen für die Förderung im Inland nach Schultypen

Neben der Schulart, hängt der BAföG-Bezug noch von weiteren Faktoren ab. Zum Beispiel:

  • Wohnsituation (Bei den Eltern oder in einer eigenen Wohnung?)
  • Erreichbarkeit der Schule vom Elternhaus aus
  • Abgeschlossene Berufsausbildung für den Besuch der Schule nötig?

Im Folgenden gehen wir die Voraussetzungen, nach Schularten gegliedert, einzeln durch. Die jeweils geltenden Höchst-Sätze kannst du übrigens weiter unten (Förderungshöhe) nachlesen.

Gruppe 1

  • Berufsfachschulen (Fachschulen) – keine vorherige Berufsausbildung nötig
  • Fachoberschulen – keine vorherige Berufsausbildung nötig
  • Klassen für die berufliche Grundbildung
  • Gymnasium, Realschule, Gesamtschule, Hauptschule ab der 10. Klasse

Trifft einer dieser Punkte auf dich zu? Dann wirst du nur gefördert, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Zusätzlich musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Du bist verheiratet oder geschieden.
  • Du führst einen eigenen Haushalt (Hausstand) und betreust eigene Kinder.
  • Der Schulort ist zu weit vom Elternhaus entfernt.

Wenn du diese Punkte erfüllst, hast du Anspruch auf BAföG.

Gruppe 2

  • Berufsfachschule – keine vorherige Berufsausbildung nötig (Ausbildungsdauer mind. 2 Jahre, berufsqualifizierender Abschluss)
  • Berufskolleg – Ausbildungsdauer mind. 2 Jahre, berufsqualifizierender Abschluss

Beide Schulformen werden gefördert, unabhängig davon, ob ihr noch bei euren Eltern wohnt oder nicht. Lebst du in einer eigenen Wohnung oder WG, dann erhältst du allerdings einen höheren Bedarfsbetrag. Dazu musst du begründen können, warum du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst.

Gruppe 3

  • Berufsaufbauschule
  • Akademie
  • Höhere Fachschule bzw. Fachhochschule

All diese Schulformen werden ohne zusätzliche Voraussetzungen gefördert.

Gruppe 4

  • Abendgymnasium
  • Fachschule
  • Kolleg – außer Berufskolleg

Der Schulbesuch wird beim Kolleg ohne weitere Voraussetzungen gefördert. Das gilt allerdings nicht für das Berufskolleg! Beim Abendgymnasium sieht die Sache etwas komplizierter aus. Hier erhältst du die Förderung ausschließlich in den letzten drei Halbjahren, weil du in dieser Zeit Vollzeit-Schüler bist.

Gruppe 5

  • Abendhauptschule
  • Abendrealschule
  • Berufsaufbauschule
  • Fachoberschule – abgeschlossene Berufsausbildung nötig

Im letzten Jahr vor deinem Abschluss hast du Anspruch auf Schüler-BAföG. Diese Regelung gilt auch für alle, die durch ihre abgeschlossene Berufsausbildung die 11. Klasse übersprungen haben.
Tipp für alle Schularten: Kläre in jedem Fall, ob du evtl. ergänzenden Anspruch auf Arbeitslosengeld II hast. Gerade bei sehr geringen Bedarfsbeträgen ist das nämlich oft der Fall.

Entfernung zwischen Elternhaus und Schule

Dieser Weg gilt als unzumutbar, wenn du mindestens drei Mal pro Woche für die Hin- und Rückfahrt (mit der schnellstmöglichen Verkehrsanbindung) jeweils mehr als 2 Stunden benötigst. Dazu zählen auch die Zeiten, in denen du auf ein öffentliches Verkehrsmittel warten musst. Der Fußweg zum Verkehrsmittel wird ebenfalls mit einbezogen (rechne mit 15 Minuten pro Kilometer). Wenn du aufgrund einer Behinderung oder Krankheit beeinträchtigt bist, kann der BAföG-Bezug auch bei einer wesentlich geringeren Wartezeit bewilligt werden.

Eigener Haushalt

Ein angemietetes Einzelzimmer gilt meist nicht als Hausstand. Das Zusammenleben in einer WG sowie eine Mietwohnung mit eigenen Haushaltsutensilien und Möbeln werden hingegen als eigener Haushalt anerkannt.

Eigener und elterlicher Zuverdienst

Was die Anrechnung von Einkommen und Vermögen betrifft, gelten für dich als Schüler dieselben Richtlinien, wie für Studenten. Wie viel deine Eltern bzw. du selbst verdienen dürfen, hängt unter anderem von der Art der Einkünfte ab. Allerdings sind die entsprechenden Regelungen doch sehr komplex und von deiner individuellen Situation abhängig. Einfacher geht’s, wenn du den BAföG-Rechner verwendest.

Solltest du trotzdem noch offene Fragen haben, kannst du hier recherchieren:

•    Vermögensanrechnung
•    Einkommensanrechnung

Muss ich Leistungsnachweise erbringen?

In dem meisten Fällen müssen keine Leistungsnachweise erbracht werden. Besuchst du eine höhere Fachschule oder eine Akademie, benötigst du ab dem 5. Semester eine Leistungsbescheinigung deiner Ausbildungsstätte. Für alle anderen Schularten gilt: Solange du die Schule regelmäßig besuchst, wird davon ausgegangen, dass du die erforderlichen Leistungen erbringst.

Beeinflusst ein Fachrichtungswechsel den BAföG-Bezug?

Der Abbruch einer Ausbildung kann, was deinen BAföG-Bezug betrifft, mit ernsten Folgen verbunden sein. Beachte daher unbedingt die folgenden Fristen und Bedingungen.

Fachschule und Akademie

Schüler an höheren Fachschulen und Akademien dürfen bis zum Beginn des 4. Semesters wechseln. Erst nach dem zweiten Fachrichtungswechsel musst du mit finanziellen Folgen rechnen.

Andere berufsqualifizierende Schulformen

Als Schüler an einer anderen berufsqualifizierenden Schule, darfst du auch nach Beginn des 4. Semesters wechseln, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Dazu muss nachweislich ein wichtiger Grund vorliegen.

Andere allgemeinbildende Schulausbildungen

Fachrichtungs- oder Schulwechsel werden hier ganz ähnlich behandelt wie bei den anderen berufsqualifizierenden Schulformen. Allerdings wird hier meist automatisch ein wichtiger Grund für den Wechsel angenommen. Der Wechsel wird also eher anerkannt, als bei den anderen berufsqualifizierenden Schulformen.

Erhalte ich auch für ein Praktikum eine Förderung?

Dein Praktikum kann nur gefördert werden, wenn deine Schulausbildung die Voraussetzungen für den BAföG-Bezug erfüllt. Außerdem muss es sich um ein Pflichtpraktikum handeln. Für alle förderbaren Praktika gelten dieselben Bedingungen wie für den jeweiligen Schultyp. Die Erreichbarkeit der Praktikumsstelle vom Elternhaus aus wird allerdings nicht überprüft. Musst du neben dem Praktikum die Schule besuchen? Dann beachte, dass dazu der überwiegende Teil des Praktikums außerhalb der Schule stattfinden muss.

Muss ich das erhaltene Geld zurückzahlen?

Nicht jeder erhält das Geld aus dem BAföG „geschenkt“. Die meisten Schüler müssen die erhaltenen Beträge aber nicht zurückzahlen.

Voll-Zuschuss und Staatsdarlehen

Als Schüler erhältst du in der Regel einen Voll-Zuschuss. Das bedeutet, dass du die Förderung nicht zurückzahlen musst. Ausnahme: Als Auszubildender an einer Höheren Fachschule oder Akademie erhältst du jeweils zur Hälfte einen Zuschuss und ein Staatsdarlehen (unverzinslich). Das Darlehen muss nach Abschluss der Ausbildung zurückgezahlt werden. Und zwar vierteljährlich in Raten. Verfügst du nach Abschluss deiner Ausbildung nur über ein geringes Einkommen, kannst du die Rückzahlung per Antrag ein Jahr lang aufschieben. Manchmal erhält man sogar einen Nachlass auf die Restschuld.

Elternunabhängige Förderung

Normalerweise wird bei der Berechnung des BAföG das Einkommen der Eltern mit einbezogen. Dadurch können sich die BAföG-Beträge verringern. Erfüllst du eine der folgenden Voraussetzungen, so entfällt diese Einberechnung:

  • Erwerb der allgemeinen Hochschulreife via zweitem Bildungsweg
  • Besuch der Oberstufe der Berufsoberschulen (Baden-Württemberg)
  • Besuch der Berufsoberschule in Bayern
  • Besuch der 13. Klasse der Berufsoberschule in Niedersachsen
  • Alter über 30 zu Beginn des Ausbildungsabschnitts (weitere Bedingungen müssen erfüllt sein)
  • Aufenthaltsort der Eltern unbekannt
  • Eltern können rechtlich oder tatsächlich im Inland keinen Unterhalt leisten
  • Du bist Vollwaise
  • Eltern sind nicht mehr unterhaltspflichtig, aber deine Ausbildung wäre ohne BAföG gefährdet

Wie lange werde ich BAföG erhalten?

Die Förderung beginnt mit dem Monat, in dem du die Ausbildung aufnimmst, aber frühestens mit Beginn des Antragsmonats. Stellst du den Antrag zu spät, erhältst du keine rückwirkende Förderung für die bisherigen Ausbildungsmonate.

Bezugsdauer und „sitzen bleiben“

Als Schüler wirst du so lange gefördert, wie du die Ausbildungsstätte besuchst. Musst du eine Klasse wiederholen, wirkt sich das also nicht auf dein BAföG aus. Bleibst du zum zweiten Mal sitzen, musst du allerdings eine Begründung dafür vorbringen, um keine Schwierigkeiten zu bekommen.

Schwangerschaft und Krankheit

Nach Eintritt einer Schwangerschaft oder Krankheit, erhältst du weitere drei Monate lang BAföG. Der Monat, in dem du schwanger bzw. krank geworden bist, zählt übrigens nicht mit.

Ferien und unterrichtsfreie Zeit

Überschreitet die unterrichtsfreie Zeit 77 Tage pro Jahr nicht, erhältst du uneingeschränkt BAföG. Bei mehr als 77 unterrichtsfreien Tagen wird das BAföG aber folgendermaßen gekürzt: Pro angefangenen Zeitraum von 26 Ferienwerktagen erfolgt eine Kürzung von einem Kalendermonat.

Wie viel Geld werde ich bekommen?

Zum Zeitpunkt der Entstehung dieses Artikels (Dezember 2016) gelten folgende Bedarfsbeträge:

Gruppe 1 (Berufsfachschule, FOS, 10. Klassen)
Höchstbetrag mit eigenem Hausstand: 590 €
Gruppe 2 (Berufsfachschule, Berufskolleg)
Höchstbetrag mit eigenem Hausstand: 590 €
Höchstbetrag ohne eigenen Hausstand: 289 €
Gruppe 3 (Akademie, Berufsaufbauschule, Fachhochschule)
Höchstbetrag mit eigenem Hausstand: 735 €
Höchstbetrag ohne eigenen Hausstand: 495 €
Gruppe 4 (Fachschulen, Abendgymnasium, Kolleg außer Berufskolleg)
Höchstbetrag mit eigenem Hausstand: 708 €
Höchstbetrag ohne eigenen Hausstand: 470 €
Gruppe 5 (Abendhauptschule, Abendrealschule, Berufsaufbauschule, Fachoberschule – abgeschlossene Berufsausbildung nötig)
Höchstbetrag mit eigenem Hausstand: 673 €
Höchstbetrag ohne eigenen Hausstand: 465 €

BAföG-Ämter: Wer ist für mich zuständig?

Im Normalfall richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort deiner Eltern. Seit dem 1. August 2016 kommt es bei Ausbildungen an Fachschulen mit Voraussetzung einer abgeschlossenen Ausbildung auf deinen eigenen Wohnort an. Wie so oft, gibt es auch hier eine Ausnahme für Ausbildungen an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien. Bei diesen Schultypen ist der Ort der Ausbildungsstätte von Bedeutung.

Hast erst einmal die Zuständigkeit geklärt, kannst du dich hier über Kontaktdaten und Adressen des passenden BAföG-Amtes schlau machen. Scrolle auf der Seite etwas hinunter, um die Auflistung nach Bundesländern sehen zu können.

Werden Ausbildungen im Ausland ebenfalls gefördert?

Ja, in manchen Fällen kann BAföG für eine Ausbildung im Ausland bezogen werden. Konkret kannst du BAföG im Ausland in Anspruch nehmen, wenn du:

  • Schüler der gymnasialen Oberstufe bist (ab der 10. Klasse bei G8 und ab der 11. Klasse bei G9).
  • Realschulabsolvent bist und nachweisen kannst, dass du in einer gymnasialen Oberstufe angenommen wirst.
  • Schüler einer Fachoberschulklasse bist und die Voraussetzungen für eine Förderung im Inland erfüllst.
  • Schüler an einer Berufsfachschule oder Fachschulklasse bist und die Voraussetzungen für eine Förderung im Inland erfüllst.

Das gilt sowohl für Schüler mit ständigem Wohnsitz im In- als auch im Ausland (sofern man eine gewisse Verbundenheit mit Deutschland nachweisen kann). Mittlerweile musst du für den BAföG-Bezug keine Sprachkenntnisse mehr nachweisen können.

Förderungsdauer

Für Schüler der gymnasialen Oberstufe oder einer Fachoberschulklasse gibt es maximal ein Jahr lang Auslands-BAföG. Als Berufsfachschüler oder Schüler einer Fachschulklasse kannst du innerhalb der EU bzw. in der Schweiz auch länger gefördert werden.

Auslandspraktika

Dauert dein Praktikum im Ausland mindestens 12 Wochen und bist du Berufsfachschüler oder Schüler einer Fachschulkasse, hast du einen BAföG-Anspruch.

Förderungsart

Das Auslands-BAföG ist etwas höher als das Inlands-BAföG, da du zusätzlich einen Reisekosten-Zuschlag erhältst. Die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden (Zuschuss-Förderung).

Hilfe bei der Beantragung

Die Angst vieler Schüler und Eltern vor einem undurchsichtigen Bürokratiemonster verhindert oft dass überhaupt ein BAföG-Antrag gestellt wird. Wer Schüler-BAföG beantragen möchte, kann sich entweder an das für Ihn zuständige BAföG-Amt wenden oder die Hilfe einer Online-Platform wie z.B. MeinBafoeg.de in Anspruch nehmen. Beim ersten Versuch den BAföG Antrag korrekt auszufüllen, fehlen in der Regel einige der vom Amt geforderten Unterlagen. Der Antrag wird dann leider nicht weiter bearbeitet, bis die fehlenden Papiere nachgereicht wurden. Ein oft langwieriger und unnötig komplizierter Antragsprozess ist die Folge. Mit Unterstützung eines Onlinedienstes, trägst du deine Daten online auf der Website ein. Die Daten werden parallel zum Ausfüllen der Felder ausgewertet und automatisch in die benötigten Antragsformulare hinzugefügt. Zusätzliche Informationstexte helfen dir, komplizierte Textfelder schnell und richtig auszufüllen. Das Risiko falsche oder fehlerhafte Angaben zu machen wird so auf ein Minimum reduziert. Zwar ist diese Hilfestellung nicht völlig kostenlos, beachtet man jedoch die Zeitersparnis durch einen von Beginn an korrekt eingereichten Antrag, sind die Kosten schnell vergessen.

Fazit: Lohnt sich das Schüler-BAföG?

Den BAföG-Antrag zu stellen, bringt ein wenig Aufwand mit sich. Trotzdem solltest du einen Versuch starten – selbst wenn du lediglich Aussicht auf einen geringen Förderungsbetrag hast. Es gibt leider viel zu viele Schüler und Studenten, die auf jede Menge Geld verzichten, weil sie keinen BAföG-Antrag stellen. Übrigens hast du – unabhängig ob tatsächlich ein Förderungsanspruch besteht oder nicht – keine Nachteile zu befürchten, wenn du den BAföG-Antrag stellst. Unser Fazit lautet also: Ja, das Schüler-BAföG zahlt sich in jedem Fall aus.

Diese Beiträge könnten dich auch interessieren