Freiwilliges Soziales Jahr im Ausland (FSJ)

Junge Frau mit Kindern

Darum geht's

Ein „Freiwilliges Soziales Jahr“ (FSJ) kannst du auch im Ausland leisten. Die Dauer deines Einsatzes beträgt in der Regel 6-12 Monate und kann grundsätzlich weltweit absolviert werden. Über Voraussetzungen, Tätigkeitsbereiche und Inhalte, Finanzierung, Bewerbung und Besonderheiten bezüglich des FSJ im Ausland informieren wir dich auf dieser Seite.

Freiwilliges Soziales Jahr im Ausland – Voraussetzungen

Das Freiwillige Soziale Jahr im Ausland ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Die Altersgrenzen liegen bei 18 bis 27 Jahren. Außerdem solltest du eine gute körperliche und psychische Belastbarkeit haben. Sprachkenntnisse werden teilweise vorausgesetzt. Bei Bedarf kannst du diese in entsprechenden kostenpflichtigen Sprachkursen im Vorfeld erwerben.

Wichtig: Der Träger (Anbieter) des FSJ im Ausland muss seinen Hauptsitz in Deutschland haben und hier auch als Träger zugelassen sein. Dein Dienst im Ausland muss überdies als eine ganztägige Tätigkeit angelegt sein.

Tätigkeitsbereiche und Inhalte

Dein FSJ im Ausland kannst du entweder im sozialen Bereich (z. B. Pflege, Erziehung, Hauswirtschaft) oder im kulturellen Bereich (z. B. Jugendbildung) absolvieren.

Während deiner Auslandszeit wirst du pädagogisch begleitet. Verpflichtend ist die Teilnahme an 25 Seminartagen. Mindestens fünf Tage finden davon vor, während und nach dem Auslandseinsatz statt.

Während der Arbeit wirst du durch eine Fachkraft angeleitet. Pädagogische und fachliche Betreuung sorgen dafür, dass die Arbeit möglichst optimal ausgeführt wird und alle Teilnehmer einen hohen Nutzen aus ihrem sozialen Jahr im Ausland ziehen können. Am Ende des Jahres erstellt jeder Teilnehmer eine Seminararbeit und erhält schließlich ein Zeugnis über die im Jahr geleistete Arbeit.

Kosten, Finanzierung und soziale Absicherung

Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung sowie ein Taschengeld, das sich an den Lebenshaltungskosten vor Ort orientiert, werden vom Träger (Anbieter) übernommen.

Alle FSJ-Teilnehmer sind gesetzlich sozialversichert. Die Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung leisten die Träger und/oder die Einsatzstelle.

Bewerbung

Da es keine zentrale Bewerbung für ein FSJ gibt, müssen sich Interessierte selbst einen Platz suchen. Ausführliche Informationen zum Thema erhältst du bei den entsprechenden Anlaufstellen der Bundesländer.

Besonderheiten

  • Seit dem 01.06.2008 ist eine Kombination von In- und Auslandsdiensten möglich
  • Ein 12-monatiges FSJ im Ausland konnte früher als Zivildienstersatz anerkannt werden. Die Zivildienst-Pflicht wurde in der Zwischenzeit allerdings durch den „bundesweiten zivilen Freiwilligendienst“ ersetzt.
  • Im Gegensatz zum FSJ im Inland kann die Dauer von 12 Monaten nicht verlängert werden

Weitere Informationen

>> Weitere Informationen zum Thema erhältst du auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Alternative zum FSJ: flexible Freiwilligenarbeit im Ausland

>> Weitere Informationen zum Thema flexible Freiwilligenarbeit bzw. Volunteering im Ausland

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