Wartesemester & Vergabeverfahren

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Darum geht's

Wartesemester spielen im Vergabeverfahren der zulassungsbeschränkten Studienplätze eine große Rolle. Einerseits kann mit ihrer Zahl gegebenenfalls die Zulassung zum Studium steigen. Andererseits kannst du aber bei deiner Studienplatzbewerbung auch erfahren, dass du leider keinen Platz erhältst. Das bedeutet: Wartesemester. Die Wartezeit wiederum gehört (neben dem Abi-Schnitt) zu den wichtigsten Kriterien im Vergabeverfahren. Je länger du wartest, desto höher dein Rang auf der Warteliste. Daher können sich auf dem Weg zum Studium auch Wartesemester lohnen. Welche Rolle Wartesemester im Vergabeverfahren spielt, liest du hier.

Wartezeit & Studienplatzvergabe über die SfH

Solange ein Studiengang zulassungsfrei ist, brauchst du dich nicht extra bewerben, sondern kannst dich an Ort und Stelle direkt immatrikulieren. Im Vergabefahren für Studienplätze mit Zulassungsbeschränkung unterscheidet zwischen bundesweitem und örtlichem Numerus Clausus („beschränkte Zahl“). Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge werden über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben(ehemals „Zentrale Vergabestellestelle für Studienplätze / ZVS). Unter diese Kategorie fallen vor allem die medizinischen Studiengänge (Tiermedizin, Zahnmedizin, Humanmedizin, Pharmazie).

Der NC für örtlich beschränkte Studiengänge wird jedes Semester von den Hochschule selbst bestimmt. Das betrifft zum einen den Abischnitt, der mindestens erreicht werden muss, heißt aber auch: Studiengänge, die an einem Ort zulassungsbeschränkt sind, können in einer anderen Stadt zulassungsfrei sein.

Wartesemester sind hier somit weniger wahrscheinlich.

Was passiert im Vergabeverfahren?

Im bundesweiten Verfahren erfolgt nach die Vergabe nach Schema:

Vorabquote

Mittels Vorabquote werden „besondere“ Bewerbergruppen zugelassen. Das sind beispielsweise Bewerber mit einer besonderen Hochschulzugangsberechtigung. Dazu zählen ausländische Bewerber, Zweitstudienbewerber, Härtefälle und Sanitätsoffiziere der Bundeswehr.

Reguläres Vergabeverfahren

Die anderen Studienplätze werden in einem zweiten Schritt anhand von drei Auswahlquoten zugeteilt:

Abiturbestenquote

20 Prozent der Studienplätze werden an die Abiturienten mit dem besten Abiturdurchschnitt vergeben.

Wartezeitquote

Weitere 20 Prozent gehen an die Studienbewerber mit entsprechend angesammelter Wartezeit. Diese Wartesemester, automatisch ab Abitur gezählt, können helfen, einen Studienplatz zu kommen, wenn es beim ersten Mal nicht geklappt hat. So hat beispielsweise ein Bewerber mit einem Abi-Schnitt von 2,4 und mehreren Wartesemestern in der Regel bessere Chancen auf einen Studienplatz als Bewerber mit gleicher Note, aber ohne Wartesemester.

Auswahlverfahren der Hochschulen

60 Prozent der medizinischen Studienplätze teilen die Universitäten nach den Ergebnissen interner Auswahlverfahren zu. Für dieses Auswahlverfahren musst du dich nicht gesondert bei den Unis bewerben. Dies geschieht im Zuge deiner Bewerbung bei hochschulstart.de, wobei du mehrere Wunsch-Universitäten angeben kannst.

Innerhalb der drei Quoten führt die SfH / die Hochschule ihre Bewerberauswahl in einer festgelegten Reihenfolge durch. Außerdem gelten für jede Quote verschiedene Regeln zur generellen Auswahl und zur Entscheidung über den Studienort.

Wichtig: Bekommst du im Rahmen einer der Quoten eine Zulassung zum Studium, wirst du automatisch vom weiteren Auswahlverfahren (innerhalb der noch ausstehenden Quoten) ausgeschlossen. Das gilt auch für den Fall, dass du den zugeteilten Studienplatz nicht annehmen kannst / möchtest.

Wartesemester & Studienplatzvergabe durch die Hochschulen

Seit der jüngsten Hochschulreform können die Universitäten ihre Studierenden für zulassungsbeschränkte Studiengänge nach eigenen Auswahlkriterien wählen. Bei dieser Studienplatzvergabe durch die Hochschulen selbst spielen Wartesemester ebenfalls eine große Rolle. Für alle örtlich zulassungsbeschränkten Studienfächer unterscheidet sich je nach Studiengang, Studienabschluss und Hochschule.

Wenn du dich für einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben möchtest, musst du deine Unterlagen in vielen Fällen direkt bei der Hochschule einreichen. Das jeweilige Auswahlverfahren der Hochschule orientiert sich in der Regel an den Kriterien

  • Durchschnittsnote des Abiturs (entscheidendes Kriterium)
  • Wartezeit
  • soziale Gesichtspunkte

Hinzu kommen in der Regel weitere Auswahlfaktoren wie

  • Ergebnisse eines Auswahltests bzw. Tests zur Studierfähigkeit
  • Ergebnis eines Auswahlgesprächs
  • Berufspraxis des Bewerbers
  • praktische Tätigkeiten / soziale Kompetenzen

Besonderheit: Statt eines NCs gibt es an künstlerischen Hochschulen (Musik, Kunst, Schauspiel) eine Aufnahmeprüfung.

Ablauf der hochschulinternen Vergabe

Im Zuge des internen Vergabeverfahrens überprüft die Hochschulen, ob du im Rahmen der örtlichen Auswahlkriterien einen Studienplatz bekommst.

Zahlreiche Hochschulen vergeben ihre freien Studienplätze zu 60 Prozent an die Abiturbesten und zu 40 Prozent nach (Anzahl der) Wartesemester. So erhalten auch Bewerber mit einem eher schwachen Abitur eine Chance. Macht die Uni dir schließlich ein Zulassungsangebot, musst du dies nicht unmittelbar annehmen.

Solch ein Angebot hat lediglich reservierenden Charakter. Das heißt, du kannst auch zu einem späteren Zeitpunkt noch zusagen. Nimmst du an, erhältst du deinen Zulassungsbescheid, mit dem du dich an der entsprechenden Uni immatrikulieren lassen kannst. Bewerber, die im ersten Durchgang der Studienplatzvergabe leer ausgehen, bekommen im Rahmen einer Vergabe von Restplätzen im Anschluss an das offizielle Vergabeverfahren eine zweite Chance.

Dialogorientiertes Service-Verfahren

Einige Hochschulen lassen ihre zulassungsbeschränkten Studienplätze auch zentral im Rahmen des „Dialogorientierten Serviceverfahrens“ über die SfH zuweisen. In diesem Fall  sammelt die SfH über www.hochschulstart.de die Bewerbungen der Abiturienten. Diese Daten werden dann aufbereitet an die entsprechenden Hochschulen weitergeleitet. Die Hochschulen wiederum erstellen anhand der Daten Ranglisten zur Auswahl und übermitteln diese zurück an hochschulstart.de.

So funktioniert die Bewerberauswahl

Das Vergabeverfahren der Unis über die Stiftung für Hochschulzulassung heißt „Auswahlverfahren der Hochschulen“ (AdH). Hier steht ebenfalls die  Abiturbestenquote mit 20 Prozent der Studienplätze an erster Stelle. Weitere 20 Prozent gehen an die Bewerber mit der längsten Wartezeit. Die übrigen 60 Prozent vergeben die Hochschulen nach eigenen Kriterien. Zu diesen Kriterien gehören unter anderem

  • fachliche Eignungstests,
  • Aufnahmegespräche,
  • Fremdsprachenkenntnisse oder
  • eine Berufsausbildung.

Du möchtest herausfinden, ob deine favorisierte Hochschule am dialogorientierten Serviceverfahren teilnimmt? Näheres erfährst du unter anderem bei www.hochschulstart.de, auf der Website der Hochschule oder bei der jeweiligen Studienberatung. Darüber hinaus stellen wir dir auf den diesen Seiten auch viele Alternativen vor, um ein Wartesemester oder mehrere zu überbrücken.

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