Alternative zum Wartesemester – Die Studienplatzklage

Studienplatzklage

Darum geht's

Wer Wartesemester nicht akzeptieren will, kann auch alternativ den  Weg der Studienplatzklage einschlagen. In der Klage geht es darum, der Hochschule nachzuweisen, dass sie ihre Kapazitäten nicht voll ausschöpft. Daher heißt die Studienplatzklage auch „Studienkapazitätsklage“. In den vergangenen Jahren haben sich immer mehr Rechtsanwälte ihren Schwerpunkt auf das Hochschulrecht verlegt. Ein lukrativer Geschäftszweig für fertige Juristen, aber auch ein Erfolgsgarant für angehende Akademiker? Alles Wissenswerte zum Thema „Studienplatzklage statt Wartesemester“ liest du hier:

Gegen Wartesemester – Den Studienplatz einklagen

Das Thema der Studienplatzklage ist natürlich vor allem für die zulassungsbeschränkten NC-Fächer relevant. Schießlich müssen hier immer mehr Studienplatzbewerber Wartezeiten in Kauf nehmen. Wartesemester kann man stillschweigend hinnehmen, muss man aber nicht.

Die Studienplatzklage stützt sich auf die Behauptung, dass es an der verklagten Universität in Wahrheit mehr Studienplätze gibt als die offizielle Zahl der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) oder der Universität vorgibt. Solltest du mit dieser Behauptung Recht behalten, sprich: sich die Hochschulen bei der Ermittlung der Studienplatzkapazität verkalkuliert und dadurch Studienplätze eingespart haben, sorgt die Klage dafür, dass du deinen Studienplatz zu guter Letzt doch noch bekommst.

Wichtig: Die Klagen richten sich gegen die Kapazitätsberechnungen der einzelnen Hochschulen, nicht gegen das Vergabeverfahren der SfH. Daraus folgt:

  • Du kannst gegen die Ablehnung an sich vorgehen.
  • Gegen den „falschen“ Studienort vorzugehen, ist so gut wie aussichtslos.
  • Du musst vorher nicht am bundesweiten Verfahren teilgenommen haben.
  • Die Abiturnote spielt im Rahmen der Klage keine Rolle.

Wie verläuft eine Studienplatzklage?

Im streng rechtlichen Sinne ist eine Studienplatzklage keine Klage, sondern ein Bündel aus Verwaltungsverfahren. Dennoch werden Universitäten regelmäßig dazu „verurteilt“, weitere Studienplätze einzurichten. Das macht sie nach Meinung vieler Studienbewerber (und vor allem Rechtsanwälte) zur lohnenswerten Alternativen zum Wartesemester. Die neu entstandenen Studienplätze werden unter den Klägern zumeist in einem Losverfahren vergeben.

Voraussetzungen für eine Studienplatzklage

Für eine Studienplatzklage solltest du diese Voraussetzungen erfüllen:

•    Staatsangehörigkeit: deutsche oder EU-Bürger
•    Abitur: deutsch bzw. in Deutschland anerkannt
•    Studium: Nachweis, du bisher keinen Platz in deinem Wunschfach hattest

Studienplatz einklagen? So geht es richtig

Solltest du keine Wartesemester einlegen wollen, empfiehlt sich dann folgende Vorgehensweise:

  • Bewerbung um dein Wunsch-Studium
  • NC der Vorjahre erfahren
  • Voraussichtlich erfolglose Bewerbung: Informieren über Studienplatzklage

Kontakt zur Studierendenvertretung

Du möchtest wissen, ob sich eine Kapazitätsklage gegen die Hochschule lohnt oder ob du besser schon einmal Sinnvolles für die Wartesemester planen sollst? Zuverlässige Information dazu bekommst du unter anderem bei der Studierendenvertretung (AStA) der zu beklagenden Hochschule. Hier gibt es hilfreiche Tipps zu  aktuelle Entwicklungen, Erfahrungswerten, Alternativen während der Wartezeit etc.

Rechtsbeistand gegen Wartesemester

Vielleicht kennt man an deiner Ziel-Univerität auch einen geeigneten Rechtsanwalt. Ein fachlich versierter Jurist berät dich zu deinen Möglichkeiten und Chancen und leitet ggf. die korrekten Klageschritte ein.

  • Wichtig: Spezialgebiet Hochschulrecht + Erfahrung)
  • Alternative: auf eigene Faust klagen (Gefahr: Unerwartete Kosten!)

Kontaktiere den Anwalt Kontakt, bevor der Ablehnungsbescheid ankommt. So stellst du sicher, dass alle notwendigen Fristen gewahrt werden. Schließlich können dich auch schon geringe Formfehler in die Wartesemester schicken.

Bestandteile der Kapazitätsklage

Hast du einen versierten Anwalt für Hochschulrecht gefunden, erteilst du ihm den Auftrag, eine Kapazitätsklage einzuleiten. In der Regel besteht die Klage aus diesen Bestandteilen:

  • Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid der Universität
  • Klage gegen diesen Ablehnungsbescheid
  • deine erneute Bewerbung auf nicht-vergebene Studienplätze.
  • ein gerichtliches Eilverfahren im vorläufigen Rechtsschutz („einstweilige Anordnung“) bzw. einer Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht – der Kapazitätsklage.

Klage statt Wartezeit: Welche Kosten kommen auf mich zu?

Jedes Verfahren, in das ein Rechtsanwalt einbezogen wird, verursacht Kosten. Dementsprechend hoch wird die Rechnung für dich, wenn die Klage abgeschmettert wird. Solltest du dich dennoch dazu entschließen, gegen die Hochschule bzw. die Stiftung für Hochschulzulassung zu klagen, musst du mit folgenden Kostenfaktoren rechnen:

•    das Honorar deines eigenen Anwalts
•    Honorar der Anwälte der Hochschulen
•    Gerichtskosten

Ausnahme: Du vereinbarst vorher ein Erfolgshonorar mit deinem Anwalt. Solltest du schließlich keinen Studienplatz bekommen, verdient er auch nichts.

Wartesemester trotz erfolgreicher Studienplatzklage?

Eine erfolgreich geführte Kapazitätsklage ist kein Garant auf einen Studienplatz. Der Grund: Wenn es zum Vergleich mit der Hochschule kommt, muss die sie eine bestimmte Anzahl zusätzlicher Studienplätze einrichten. Diese Vergabe erfolgt aber unter allen Klägern.

Das heißt: Ist die Zahl der Kläger höher als die neu zu vergebenen Studienplätze, entscheidet das Los, wer im laufenden Semester studieren darf und wer ein Wartesemester einlegen muss. Wenn du also Pech hast, gehst du am Ende leer aus. Die eigenen Anwaltskosten musst du in diesem Fall trotzdem zahlen.

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