Wartesemester & Die Stiftung für Hochschulzulassung

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Darum geht's

Die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) in Dortmund ist die „Wächterin über Wartesemester und knappe Studienplätze“. Bewerber um einen zulassungs-beschränkten Studiengang kommen um die zentrale NC-Instanz nicht herum. Wenn dich interessiert, wie SfH und Wartesemester-Regelung zusammenhängen, kannst du dich hier schlau machen.

Aufgabe der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH)

Die Stiftung für Hochschulzulassung – ehemals „Zentrale Vergabestelle für Studienplätze“ (ZVS) – teil die die begrenzten Studienplätze in den Studiengängen des zentralen Vergabeverfahrens zu. Das gilt zurzeit für

  • Medizin,
  • Zahnmedizin,
  • Tiermedizin und
  • Pharmazie.

Darüber hinaus unterstützt die Stiftung auch Hochschulen bei örtlichen Zulassungsverfahren. Die Bewerbungen der Abiturienten bei der SfH werden über das Bewerbungsportal hochschulstart.de organisiert.

Meine Wartesemester & die SfH

Die SfH „verwaltet“ den Numerus Clausus (kurz: NC). Wenn dein Abiturdurchschnitt schlechter ist als der aktuelle NC deines Wunschstudienganges, musst du auf deinen Studienplatz warten. Das bedeutet: die Wartesemester kommen ins Spiel.

Die Auswahlgrenzen werden allerdings nicht willkürlich festgelegt. Sie sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage von Studienplätzen. Daher variieren die Auswahl-grenzen auch von Semester zu Semester. Aufgabe des NC ist es, die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze festzulegen. Hochschulstart.de berechnet deine Wartesemester nach Anzahl der anrechenbaren Halbjahre seit Erwerb deiner Studienberechtigung.

Wartesemester bei örtlichem NC

Dein Wunschstudiengang unterliegt einer örtlichen Zulassungsbeschränkung? Gut möglich, dass die Uni das Zulassungsverfahren über die SfH abwickelt. In diesem Fall bewirbst du dich ebenfalls über das Portal hochschulstart.de. Ein gewisser Prozentsatz von Studienplätzen wird an Bewerber mit Wartesemestern vergeben. Wie hoch diese Quote ist, entscheidet allerdings jedes Bundesland selbst. Als Faustregel gilt aber: Bei zwei Bewerbern mit der gleichen Anzahl Wartesemestern entscheidet die bessere Note.

Verbindliche Angaben zu Wartesemestern und weitere Infos zum Bewerbungsverfahren findest du in der Regel auf den Websites, in den Informationsportalen oder bei der Studienberatung der entsprechenden Unis.  

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