Wartesemester & Krankenversicherung

Zettel im Arztzimmer

Darum geht's

Wie muss ich mich während eines Wartesemesters krankenversichern? Bin ich in dieser Zeit noch über meine Eltern versichert? Die Klärung der Frage nach einer ausreichenden Krankenversicherung ist enorm wichtig – auch für angehende Studierende im Wartesemester. Stell dir vor, du brichst dir im Wartesemester ein Bein oder musst operiert werden und hast keinen Krankenversicherungsschutz – Deine Gesundheit sollte dir so viel wert sein, dich mit dem Thema auseinanderzusetzen (auch, wenn du dich jetzt vielleicht topfit fühlst). Alle Infos zum Thema Krankenkasse & Wartesemester liest du hier.

Versicherung über die Familie in Ausbildungszeiten

Sind deine Eltern gesetzlich krankenversichert, so haben sie generell die Möglichkeit, Familienangehörige beitragsfrei mit zu versichern. Besonders gilt das für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag. Sollten die Kinder danach nicht unmittelbar erwerbstätig sein, können sie bis zu ihrem 23. Geburtstag familienversichert bleiben. Die Familienversicherung kann sich nochmals bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verlängern, wenn du

  • in dieser Zeit eine Schul- oder Berufsausbildung absolvierst
  • dich im Studium befindest
  • dich innerhalb eines Freiwilligen Sozialen (FSJ)/Ökologischen Jahrs (FÖJ) engagierst

Studienanwärter, Wartesemester & Krankenversicherung

Wartezeit zwischen Abi und Studium: Die reguläre Wartezeit von wenigen Monaten, die zwischen Abi im Sommer und Studienaufnahme im Herbst so gut wie immer anfallen, wird von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel als Ausbildungszeit betrachtet.

Abiturienten können also während der Wartezeit in der Familienversicherung bleiben. Voraussetzung ist aber, dass das Studium zum nächstmöglichen Semesterbeginn auch aufgenommen wird. Auch diejenigen von euch, die zur Berufs- oder Studienvorbereitung ein unbezahltes Praktikum machen, bleiben kostenfrei bei den Eltern familienversichert. Alle genannten Möglichkeiten gelten für junge Leute bis 25 Jahre.

Krankenversicherung im Wartesemester?

Und was gilt nun im Wartesemester? Wenn bei dir ein oder mehrere Wartesemester anfallen und du also dein Studium nicht nahtlos an deine Schulzeit anschließen kannst, endet die Familienversicherung für dich zu dem Zeitpunkt, an dem das Wartesemester beginnt (z.B. wegen einer Absage der SfH). Weißt du bereits im Vorfeld, dass du nach dem Abitur nicht direkt ins Studium einsteigen kannst, endet die Familienversicherung am Tag deiner Schulentlassung.

Freiwillig krankenversichern im Wartesemester?

Angehende Studierende im Wartesemester, bei denen der Anspruch auf eine Familienversicherung erlischt (sprich: ohne offiziellen Studierendenstatus) sollten sich freiwillig krankenversichern. Das heißt, du zahlst die Beiträge zur KV selbst, bist aber während deiner Wartezeit optimal abgesichert – wenn du verschreibungspflichtige Medikamente aus der Apotheke holen musst oder dir beim Kicken in der Freizeit das Bein brichst. Wenn du dich schlussendlich an der Uni oder FH einschreibst, bist du in der Regel über die Hochschule krankenversichert. Die Beiträge zur KV zahlst du dann mit den Semesterbeiträgen.

Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert. Die Quellen zum Thema „Wartesemester & Krankenversicherung“ geben sehr uneinheitlich Auskunft. Wir raten dir in jedem Fall, dich in Krankenversicherungsfragen während der Wartezeit vor Studienaufnahme kompetent beraten zu lassen. 

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