Wartesemester & Immatrikulation

Frau packt Briefe in Umschlag

Darum geht's

Wartesemester, Wartezeit und meine Immatrikulation an der Uni im Wunschstudienfach – Was sollte ich darüber auf jeden Fall wissen? Auf dieser Seite erklären wir dir, wie die Begriffe miteinander zusammenhängen und was genau eigentlich „Immatrikulation“ bedeutet. Außerdem: Was du vor deiner Einschreibung in einem zulassungsbeschränkten Studienfach unbedingt lassen solltest. Neugierig geworden? Dann lies weiter!

Wartesemester: Warten auf die Immatrikulation

Wartesemester und Immatrikulation an einer Hochschule funktionieren ausschließlich nacheinander. Die Immatrikulation (oder „Einschreibung“) an der Uni ist für viele Studierende ersehntes Ziel und Ende ihrer Wartesemester-Zeit. Die Wartesemester sind im Idealfall die Zielgerade zum Zulassungsbescheid. Wenn du Wartesemester anrechnen lassen willst, darfst du während deiner Wartezeit an keiner deutschen Hochschule – teilweise auch keiner Uni im Ausland – immatrikuliert sein.

Was genau ist die Immatrikulation?

Die Immatrikulation oder Einschreibung an einer deutschen Hochschule ist ein relativ unspannender Verwaltungsakt. Dabei wirst du als Student an der entsprechenden Hochschule aufgenommen und wirst gleichzeitig Mitglied deiner neuen Uni. Bei NC-Fächern musst du auch deinen Zulassungsbescheid vorlegen.

Übrigens: Umgangssprachlich sagen angehende Studierende oft, dass sie „sich“ an der Uni „immatrikulieren“. Tatsächlich kann aber nur eine Hochschule Personen / künftige Studierende immatrikulieren. Erstsemester können du sich demnach nur immatrikulieren „lassen“.

Immatrikulation & Wartezeit: Gefahr „Parkstudium“

Der saloppe Begriff „Parkstudium“ umschreibt einerseits das Studieren eines anderen Faches bis zur Zulassung im Wunschstudiengang und andererseits die Einschreibung an einer Hochschule ohne jedoch tatsächlich (aktiv) zu studieren.

Beides solltest du während des Wartesemesters – zumindest an einer deutschen Hochschule – unbedingt vermeiden! Denn auch, wenn du im Parkstudium keinen einzigen Kurs belegst und keine einzige Prüfung ablegst, bleibst du immatrikuliert. Offiziell bist du also Student. Folglich wird diese Zeit nicht als Wartesemester angerechnet.

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