Wartesemester berechnen

Mann mit alter Rechenmaschine

Darum geht's

Wie werden meine Wartesemester berechnet? Bekomme ich bei meiner Uni-Bewerbung einen sicheren Wert, mit dem ich planen kann? Das Thema „Wartesemester“ sorgt immer auch für eine gewisse Unsicherheit unter Studienbewerbern. Wir versorgen dich mit Wissen zum Thema, für einen entspannten Start in die Uni.

Berechnung der Wartezeit – Was du vorab wissen musst

Für die Zählung deiner Wartesemester musst du dich nicht gesondert registrieren lassen, die „Uhr“ läuft automatisch.

Wichtig: Die Zahl der Wartesemester (daran gekoppelt: der NC), die du für deinen zulassungsbeschränkten Wunsch-Studiengang brauchst, ergibt sich jedes Semester neu. Sie ist jeweils abhängig von der Anzahl der Bewerber und ihrern Abiturdurchschnittsnoten. Der aktuelle NC lässt keine Rückschlüsse auf deine zukünftige Zulassung zu. Das bedeutet dann auch, dass es keine „Wartezeitliste“ gibt, aus der ersichtlich wird, wo du im Moment stehst.

Sicher ist nur: Je mehr Wartesemester du vorweisen kannst, desto weniger Konkurrenten hast du – und der Studienbeginn rückt näher.

Wartesemester berechnen: einfache Formel

Die Wartezeit bis zum ersehnten Studienbeginn setzt sich zusammen aus den Wartesemestern (ein Wartesemester = 6 Monate), die seit deinem Abitur in vollem Umfang verstrichen sind. Das Semester, in dem du dein Abitur gemacht hast, kann allerdings nicht berücksichtigt werden. Maximal 16 Wartesemester lassen sich anrechnen.

Was wird von der Wartezeit abgezogen?

Bestimmte Zeiten werden den Bewerbern allerdings nicht als Wartesemester berechnet und definitiv von der gesamten Wartezeit abgezogen. Dazu gehört im Wesentlichen die so genannte „Parkstudienzeit“.

Das sind Semester, die du an einer deutschen Hochschule, Fachhochschule oder auch Fernuniversität eingeschrieben warst. Das gilt unabhängig davon, ob du tatsächlich Lehrveranstaltungen besucht hast oder ein Urlaubssemester angemeldet hattest.

Auslandssemester werden als Wartesemester gerechnet

Wenn du während deiner Wartezeit allerdings im Ausland studierst, werden diese Semester grundsätzlich nicht von von deiner Wartezeit abgezogen.

Allerdings: Bildung in Deutschland ist Ländersache. Dementsprechend legen auch die Bundesländer fest, wie sich beispielsweise ein Studium in einem EU-Land auf die Wartezeitbilanz auswirkt. Erkundige dich also unbedingt vorher, bevor du zur Überbrückung deiner Wartezeit ein Auslandsstudium aufnimmst.

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