Studienplatzklage: Voraussetzungen & Verlauf

Frau unterschreibt Dokument

Darum geht's

Noch nie gab es so viele Bewerber um einen Studienplatz wie heute. Doppelter Abiturjahrgang und Aussetzung der Wehrpflicht machen es möglich. Und je mehr Abiturienten um einen Studienplatz anstehen, desto mehr werden in die Wartesemester geschickt. Das heißt aber auch: umso mehr Studienplatzklagen kommen auf die Hochschulen zu.

Die Studienplatzklage ist an und für sich keine „Klage“, sondern ein Antrag. Schließlich handelt es sich im Kern um „eine Aufforderung an das Gericht, eine inhaltlich bestimmte Entscheidung zu erlassen.“ Mit anderen Worten: Du willst erreichen, dass die Hochschule mehr Studienplätze einrichtet. Also unterstellst du ihr, dass sie ihre Kapazitäten nicht voll ausschöpft. Bist du damit erfolgreich, entscheidet das Gericht, dass die Uni oder FH weitere Studenten zulassen soll.

Voraussetzungen für die Studienplatzklage

Um in Deutschland überhaupt studieren zu können, benötigst du in der Regel das Abitur. Ohne Abitur keine Studienberechtigung. Ohne Studienberechtigung keine Studienplatzklage. Je nach zu verklagender Institution brauchst du die „Allgemeine Hochschulreife“ für die Universität bzw. die „Fachhochschulreife“ für die FH.

Wie hoch der Numerus Clausus im kommenden Semester angesetzt wird, kannst du nach dem Abitur zwar im Voraus nicht wissen. Allerdings gibt es Erfahrungswerte, die eine Studienplatzklage nahelegen: Mit einem guten Zweier-Abi und einer Bewerbung für Pädagogik kannst du im kommenden Semester mit einem Studienplatz rechnen. In Medizin ist das allerdings nahezu unmöglich.

Wenn du eine Ablehnungsbescheid zu erwarten hast und für dich auch keine Alternativen in Frage kommen: Warte nicht auf den Bescheid, sondern setze dich frühzeitig mit einem Anwalt für Hochschulrecht in Verbindung. Er kann dich über die weiteren Schritte informieren und dir sagen, welche Chancen deine Kapazitätsklage hat.

In drei Schritten zum Studienplatz

Die Studienplatzklage ist meist zunächst auf den sogenannten einstweiligen Rechtsschutz gerichtet. Dieser sieht einen möglichst schnellen Rechtsschutz für den Betroffenen vor, wobei die Entscheidung des Gerichts nur vorläufig ergeht.

Daher kann es passieren, dass ein Studienbewerber zwar im einstweiligen Rechtsschutz ein Studienplatz zugesprochen bekommt, sich aber im Hauptsachverfahren herausstellt, dass der Anspruch gar nicht besteht. Im Wesentlichen besteht das Verfahren auf Vergabe weiterer Studienplätze aus drei aufeinander aufbauenden Schritten:

Widerspruch gegen die Ablehnung

Damit die Ablehnung nicht rechtswirksam wird, ist es wichtig, dagegen Widerspruch einzulegen. Und zwar an deiner Ziel-Universität, am besten direkt an den Absender des Bescheids (üblicherweise das Studierendensekretariat).  Allerdings gibt es auch Bundesländer, in denen du die Klage an das Verwaltungsgericht schicken musst. Auch darüber wird dich dein Rechtsanwalt aufklären.

In jedem Fall muss der Widerspruch schriftlich verfasst werden. Er ist zwar grundsätzlich formlos, unter Umständen bekommst du aber auch Vordrucke beim Allgemeinen Studierenden-Ausschuss (AStA) der betreffenden Hochschule.
Mit der Ablehnung des Widerspruchs beginnt die Frist für eine Studienplatzklage am Verwaltungsgericht.

Bewerbung auf freie Studienplätze

Die Hochschulen vergeben ihre Studienplätze nach Quoten, z.B. für Studenten, die den Numerus Clausus erfüllen, für Studierende aus dem Ausland oder für Härtefälle, weitere Plätze werden nach dem Losverfahren vergeben usw. Werden diese Kapazitäten nicht voll besetzt, kannst du dich nochmal auf einen der nicht vergebenen Studienplätze bewerben. Die Uni wird ihre Entscheidung aufrecht erhalten wollen. Daher kommt es folglich zu einem

Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht

Vorausgesetzt, du hast die ersten beiden Schritte getan, geht es jetzt vors Gericht. Mit dem Antrag beginnt das Verfahren der Studienplatzklage. Wichtig sind vor allem die Gründe, warum es für dich unzumutbar ist, ein oder mehrere Semester auf einen Studienplatz zu warten.

Die Kapazitätsklage richtet sich gegen die Hochschule, an der man studieren möchte. Um möglichst noch einen Einstieg ins kommende bzw. laufende Semester zu erreichen, handelt es sich um ein Eilverfahren. In diesem Verfahren wird die tatsächliche Kapazität der Uni oder FH überprüft. Kann der Hochschule nachgewiesen werden, dass sie mehr Plätze zur Verfügung hat als behauptet, muss sie weitere Studierende zulassen.

Nun heißt es abwarten. Denn trotz des „Eilverfahrens“ kann es mehrere Monate dauern, bis die letztendliche Entscheidung gefallen ist. Bis zum Ende des Kalenderjahres bei Klagen zum Wintersemester bzw. bis zur Mitte des Kalenderjahres zum Sommersemester, in Einzelfällen noch länger. Mehr Konkurrenz bedeutet eben auch mehr Studienplatzklagen (und mehr Arbeit für die Gerichte). Doppelter Abiturjahrgang und Aussetzung der Wehrzeit machen es möglich.

Chancen erhöhen

Wer seine Chancen auf einen Studienplatz erhöhen will, sollte in jedem Fall seinen zuständigen Rechtsanwalt konsultieren. Er weiß eventuell, welche Hochschulen häufiger verklagt werden und welche weniger. Mit sinkender Konkurrenz steigen auch die Chancen auf einen Studienplatz.

Parallelklagen

Alternativ kannst du auch gleich mehrere Unis zur selben Zeit verklagen. Das ist üblich, wenn mehr Bewerber die Hochschule verklagen als voraussichtlich Studienplätze zu vergeben sind. Schließlich birgt selbst eine erfolgreiche Kapazitätsklage ein Risiko: Wenn mehr Kläger da sind als Studienplätze, entscheidet das Los. Im schlechtesten Fall stehst du also selbst als Sieger ohne Studium da. Schlussendlich musst dir doch noch etwas Sinnvolles für die Wartesemester ausdenken.

Mit so einer Parallelklage erhöhen sich zwar deine Chancen auf einen Studienplatz, allerdings kommen damit auch mehr Kosten auf dich zu.

Kosten einer Studienplatzklage – und wie du sie begleichst

Je nach Dauer und Verwaltungsaufwand musst du mit 1000 bis 1500 Euro für eine Studienplatzklage rechnen. Diese Summe setzt sich in der Regel zusammen aus

  • Gerichtskosten
  • Aufwendungen der Gegenseite (z.B. die Hochschulverwaltung)
  • Anwaltshonorare (eigener und Gegenseite)

Wer sich nicht schon vor dem Studium verschulden will, benötigt deswegen entweder einen wohlmeinenden Geldgeber (z.B. die Eltern) oder eine Rechtsschutzversicherung. Allerdings häufen sich Studienplatzklagen in den vergangenen Jahren merklich. Daher ist es nicht mehr selbstverständlich, dass die Versicherung auch solche Prozesse trägt.

Prozesskostenhilfe (PKH)

Damit auch Personen mit wenig oder ohne Einkommen nicht auf Rechtsschutz verzichten müssen, gibt es die Prozesskostenhilfe (kurz: PKH). Dafür reicht ein Antrag beim örtlichen Amtsgericht. Alle Kosten der Studienplatzklage trägt dann das Gericht selbst. Doch PKH ist kein Geschenk, sondern lediglich eine Auslage für die Dauer der Klage. Dementsprechend wird das Amtsgericht dich nach einiger Zeit wieder anschreiben, um den Betrag ggf. zurückzufordern. Solltest du nicht imstande sein, die Summe in einem Stück zu begleichen, kannst du die Prozesskostenhilfe auch in Raten zurückzahlen.

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