Studienplatzklage kompakt

Waage vor grauer Wand

Darum geht's

Was ist eine Studienplatzklage?

Studienplatzklage als Eintrittskarte zur Uni? Jährlich scheitern Tausende Abiturienten im Bewerbungsverfahren um einen Studienplatz. Das betrifft vor allem Bewerber um einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang (Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie), aber auch Interessenten vor einem Studiengang mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (z.B. Psychologie, BWL).

Auf der Suche nach Rat und Hilfe stoßen sie dann auf Artikel und Anzeigen von Anwälten, die Hilfe in dieser Lage versprechen. Das Zauberwort heißt „Studienplatzklage“. Hört sich ja gut an: Reicht das Abi nicht aus, kannst du den Studienplatz einfach einklagen. Ist das wirklich so einfach? Was ist überhaupt eine Studienplatzklage? Lies hier mehr zu diesem Thema:

Zulassungskriterium: Numerus Clausus

Wer zugelassen wird oder nicht, bestimmen Unis und die Stiftung für Hochschulzulassung (kurz: SfH, ehemals ZVS) unter anderem per Numerus Clausus. Dabei handelt es sich nicht, wie viele annehmen, um einen festen Abiturdurchschnitt. Stattdessen geht es in erster Linie um die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze.

Anders ausgedrückt: Wie hoch der Numerus Clausus ist, hängt von Angebot (Anzahl der Studienplätze) und Nachfrage (Anzahl der Bewerber) ab. Da beide Größen aber schwanken, ändert sich auch der Numerus Clausus von Jahr zu Jahr. Der NC lässt sich also weder voraussagen noch aufgrund der vergangenen Jahre festgelegen.

Definition Studienplatzklage

Im streng rechtlichen Sinne handelt es sich bei der Studienplatzklage formal um einen „Antrag“.  Dementsprechend ist auch das Verwaltungsgericht dafür zuständig. Im Wesentlichen unterstellst du als „Kläger“, dass die Hochschule bei der Vergabe einen Fehler begangen hat.

Dabei steht es dir frei, ob du deine Interessen selbständig vertrittst oder ob du einen Anwalt konsultierst. Es ist allerdings nicht ganz einfach, der beklagten Einrichtung diesen Fehler zu unterstellen. Die Gefahr, wichtige Fristen zu verpassen und letzten Endes viel Geld zu verlieren ist allerding groß. Daher nehmen sich Studienbewerber für die Studienplatzklage üblicherweise einen Anwalt.

Rechtliche Grundlagen

Der Numerus Clausus spielt also eine tragende Rolle im Zulassungsverfahren. Doch steht er im Prinzip dem Grundgesetz entgegen: Artikel 12, Absatz 1 schreibt die freie Berufswahl jedes Bürgers fest. Das heißt: Wenn du studieren möchtest, um letzten Endes deines Wunschberuf ausüben zu können, dürfen weder die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) noch die Uni dir diesen Weg ohne Begründung verweigern.

„Nicht genügend Studienplätze“ allerdings wäre eine statthafte Begründung. Wenn du eine Studienplatzklage anstrengst, kannst du das Gericht überprüfen lassen, ob die Uni oder FH tatsächlich alle Kapazitäten ausgeschöpft hat.

Studiengänge mit NC

Studienplatzklagen werden vor allem da angestrengt, wo Bewerber auf den einen Studienplatz angewiesen sind, sprich: in den medizinischen Fächern (Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie). Diese Studienplätze werden zentral von der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) vergeben. Wer hier abgelehnt wird, muss zwischen einem und 14 Wartesemester einlegen – oder auf eine Einrichtung weiterer Studienplätze klagen.

Wer am örtlichen Numerus Clausus der Hochschulen scheitert, hat alternativ zur Studienplatzklage die Möglichkeit, an eine andere Uni oder ein zulassungsfreies Fach auszuweichen. Dennoch gibt es auch z.B. Studienplatzklagen in

  • Betriebswirtschaftslehre (BWL)
  • Ernährungswissenschaften
  • Grundschulpädagogik/ Lehramt
  • Psychologie
  • Soziale Arbeit
  • Sportwissenschaften
  • Wirtschaftsingenieurswesen / Ingenieurswesen

Wer hier vor das Verwaltungsgericht zieht, hat oftmals andere Gründe (örtliche Bindung, wichtige Studienschwerpunkt an der Ziel-Universität etc.).

Wie lange dauert eine Studienplatzklage?

Die Anzahl der anhängigen Verfahren ist für die Dauer des einzelnen Verfahrens entscheidend. Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass für das Wintersemester bis zum Ende des jeweiligen Jahres und für das Sommersemester bis Mitte des Jahres mit einer gerichtlichen Entscheidung zu rechnen ist. Abweichungen in Einzelfällen sind leider möglich

Da den Universitäten das Verfahren aber bekannt ist, sehen die meisten Studiengänge besondere Kurse für diejenigen vor, die das Studium erst später aufnehmen konnten.

Was muss ich vor einer Studienplatzklage beachten?

Ob Du Chancen auf direkte Zulassung hast, kannst du anhand des NC der vergangenen Jahre zumindest ungefähr abschätzen. Ein Zweier-Schnitt ist sicherlich passabel, wenn du Soziale Arbeit studieren willst, für medizinische Fächer kommst du erfahrungsgemäß um ein Einser-Abi nicht herum. Daher:

Fristen einhalten

Warte nicht auf die Ablehnung, sondern wende dich frühzeitig an einen Experten. In der Zwischenzeit können wichtige Fristen vor Gericht verstrichen sein.

Alternativen prüfen

Alternativ zur Studienplatzklage gibt es weitere Möglichkeiten, an die Uni zu kommen, z.B. ein zulassungsfreies Fach zu studieren oder dich woanders einzuschreiben. Oder du planst sinnvolle Aktivitäten, um die kommenden Wartesemester zu überbrücken (Auslandsstudium, Praktikum, Freiwilliges Soziales Jahr etc.).

Beratung vor Klage

Wenn für dich aber keine anderen Möglichkeiten infrage kommen, solltest du vor der Studienplatzklage einen Beratungstermin mit einem erfahrenen Fachanwalt für Hochschulrecht vereinbaren. Er kann dir sagen, wie lang so ein Verfahren dauert oder welche Wartezeiten du zu erwarten hast. Darüber hinaus reicht er die Studienplatzklage gezielt bei Hochschulen und Verwaltungsgerichten ein, bei denen mit einer schnellen Entscheidung zu rechnen ist oder leitet ein Eilverfahren in die Wege, damit du möglichst pünktlich zum ersten Semester deinen Studienplatz bekommst.

Fazit

Die Studienplatzklage erhöht deine Chancen auf ein Studium ohne Wartesemester, wenn du auf dem „normalen“ Weg keinen Studienplatz bekommen hast.

Allgemein lässt sich aber keine Aussage über die Erfolgschancen einer Studienplatzklage treffen. Darüber entscheiden vor allem individuelle Umstände, wie z.B. Studiengang, Wunschuniversität, Anzahl der Klagen u.v.m.

Ein Studium ist eine richtungsweisende Veränderung für die berufliche und private Zukunft. Wenn du dich also nicht mit dem von Unis und hochschulstart.de verordneten Wartesemester abfinden, sondern direkt nach dem Abitur durchstarten willst, dann kann eine  Studienplatzklage für dich das Richtige sein.

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