Kindergeld nach dem Abi – das musst du wissen!

Darum geht's

In deiner Schulzeit war es bislang ziemlich verständlich wie du wo deinen Anspruch auf Kindergeld gültig machen kannst. Doch nach deinem Abschluss wird die Sache ein wenig komplizierter, da es für alle zukünftigen Wege verschiedenen Regelungen gibt. Damit du trotzdem weißt ob du einen Anspruch auf dein Kindergeld haben wir dir hier deine Optionen zusammengestellt.

Allgemeines

Kindergeld in Deutschland bekommst du monatlich ausgezahlt. Seit Januar 2023 beträgt das Kindergeld pro Kind pro Monat 250 € – auch in 2024 bleibt es bei diesem Betrag. Solange du minderjährig bist, bist du schulpflichtig und hast somit immer einen Anspruch auf die Auszahlung deines Kindergeldes. Bis du 25 Jahre alt bist, hast du unter Umständen auch weiterhin die Möglichkeit Kindergeld zu bekommen, dass ist abhängig von deinem beruflichen Werdegang. Nach dem Erstantrag musst du oder deine Eltern aber immer wieder das Kindergeld verlängern und entsprechende Nachweise erbringen ob du noch Anspruch hast.

Kindergeld nach dem Abi

Nach dem Abi bist du mit deiner schulischen Bildung erst einmal fertig. Jetzt steht dir die Welt offen und du musst dich entscheiden ob du studieren willst, eine Ausbildung machst, ins Ausland gehst oder ein Bufdi/ FSJ machst. Bei jedem Weg gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen ob du weiterhin Kindergeld ausgezahlt bekommst. Mit dem Abi giltst du bis zum Ende des Schuljahres als Schüler (auch wenn du die Schule endlich nicht mehr besuchst) und bekommst daher weiterhin dein Kindergeld. Auch in der Übergangszeit zwischen Abi und Studium bekommst du weiterhin Geld ausgezahlt. Die Bedingung ist dabei aber, dass die Übergangszeit nicht länger als vier Monate ist.

Kindergeld…

… im FSJ/ BUFDI/ FÖJ

Wenn du nach deinem Abitur erst ein freiwilliges Soziales oder Ökumenisches Jahr machst oder einen Bundesfreiwilligendienst absolvierst bekommst du weiterhin Kindergeld. Du solltest dich aber schon frühzeitig damit auseinandersetzen und bei deinem Unternehmen eine Bestätigung deiner Anstellung einfordern, da du bei der Familienkasse nachweisen musst, dass du dein Jahr sinnvoll und evtl. sogar berufsfördernd verbringst.

… im Wehrdienst

Wehrdienst ist in Deutschland nicht mehr verpflichtend aber einige Jugendliche gehen freiwillig nach dem Abitur zur Bundeswehr. Dies kann verschiedene Gründe haben: Orientierung, Ausbildung, oder auch wenn man ein Wartesemester für sein Studium braucht und die Zeit sinnvoll nutzen will. Ob du Anspruch auf Kindergeld hast, ist abhängig von der Art deiner Vermittlung und ob es evtl. schon als Berufsausbildung angesehen wird. Wenn ja, dann bekommst du weiterhin Kindergeld. Dein Anspruch ist unabhängig von der Dauer deiner Verpflichtung.

… in der Ausbildung

Kindergeld bekommst du immer dann, wenn du unter 25 Jahre alt bist und eine Erstausbildung absolvierst. Wenn du nach deinem Abschluss also eine Ausbildung beginnst, wird dir dieses als Erstausbildung anerkannt und das Kindergeld wird dir nicht gestrichen

…im Studium

Wenn du für ein Studium eingeschrieben bist, hast du weiterhin die Option dir dein Kindergeld auszahlen zu lassen. Aber auch hier musst du deine Einschreibung beim Amt nachweisen können. Da bei den wenigsten Universitäten in Deutschland eine pauschale Anwesenheitspflicht herrscht kann es sein, dass du einen Leistungsnachweis vorlegen musst um zu beweisen, dass du auch wirklich studierst und nicht nur als „Schein-Student“ eingeschrieben bist.

… im Praktikum

Bei Praktika ist es egal wo du arbeitest. Ob in Deutschland oder im weltweiten Ausland, der Anspruch auf Kindergeld ist unabhängig von dem Ort. Aber es gibt die Einschränkung, dass dein Praktikum berufsvermittelnd sein muss oder als Pflichtpraktika für Uni oder Ausbildung gerechnet wird. Ist dein Praktikum zusammenhangslos und nur für deine Orientierung gedacht, verfällt dein Kindergeld für diesen Zeitraum leider.

… im Orientierungsjahr/ Ausland

Gehörst du zu den Abiturienten die nach dem Lernstress erst einmal ihre Freiheit genießen wollen? Dann zieht es dich bestimmt ins Ausland. Für deinen Auslandsaufenthalt gibt es viele Ausnahmen wann du Kindergeld bekommen könntest und wann du kein Geld bekommst:

> als Au Pair

Als Au Pair im Ausland hast du eigentlich keinen Anspruch auf Kindergeld. Nimmst du aber an Kursen der Uni vor Ort teil oder besuchst mindestens 10h die Woche einen Sprachkurs erhört sich die Wahrscheinlichkeit, dass du Kindergeld bekommst.

>als Demi-Pair

Als Demi-Pair bekommst du im Normalfall Kindergeld, da es sich um eine akademische Ausbildung handelt.

>beim Work and Travel

Wenn du nicht für eine Familie in Festanstellung arbeiten möchtest, machst du bestimmt Work and Travel im Ausland. In dem Fall hast du keinen Anspruch auf Kindergeld, da du dich nicht in einer Erstausbildung befindest oder (zumindest meistens) auf eine Ausbildungsmöglichkeit wartest. Es gibt aber Ausnahmen wie du noch an dein Kindergeld kommen kannst:

a) Wartezeit: Du machst Work and Travel nur in den 4 Monaten Übergangszeit zwischen Abi und Ausbildung/Studium.

oder

b) Du machst zeitgleich einen Sprachkurs an einer anerkannten Schule.

>während des Sprachkurs

Wenn du über 18 Jahre alt bist, dann darf dein Sprachkurs nicht länger als 4 Monate lang sein. Idealerweise machst du deinen Sprachurlaub in der Übergangszeit zwischen Abi und Ausbildung/Studium und hast damit sowieso weiterhin dein monatliches Kindergeld. Des Weiteren musst du mindestens 10 Stunden pro Woche am Unterricht teilnehmen.

>im Auslandsstudium

Wenn du länger als 12 Monate im Ausland studieren möchtest, oder sogar dein ganzes Studium im Ausland absolvieren möchtest, kannst du trotzdem weiterhin Kindergeld bekommen. Wichtig ist dabei aber, dass du eine gewisse Bindung zu Deutschland nachweisen kannst. Das kann zum Beispiel das regelmäßige Pendeln zu deiner Familie sein. Bei nur einem Semester musst du dies nicht nachweisen, dann gilt auch dein Auslandsstudium als normale Erstausbildung und du bekommst weiterhin Kindergeld.

Hier findest du mehr Informationen zum Thema Kindergeld bei deinem Auslandsaufenthalt.

Bei der Familienkasse erhältst du noch detailreichere Informationen und eine gute Beratung, wenn du dir noch nicht sicher bist, ob du bei deinem Ausbildungsweg Kindergeld bekommen kannst. Dort kannst du auch ein Merkblatt, sowie das Antragsformular runterladen.

PS: Du kannst dein Kindergeld übrigens auch für die letzten vier Jahre nachträglich beantragen!

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