BAföG

Leeres Sparschwein macht Frau traurig

Darum geht's

Wenn es um die Studienfinanzierung geht, ist das BAföG-Amt nach den Eltern häufig die erste Anlaufstelle. Hier entscheidet sich, wie viel Geld dir offiziell monatlich zum Leben im Studium zusteht. Was es genau mit dem BAföG auf sich hat, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um BAföG zu bekommen und was du beim Ausfüllen des Antrags beachten musst, liest du hier.

Was ist BAföG?

Die fünf Buchstaben BAföG stehen für Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz, und damit für die Rechtsgrundlage der am häufigsten genutzten Möglichkeit der Studienfinanzierung in Deutschland. Seit Anfang der 1970er Jahre dient es zur Finanzierung von Ausbildungen an Unis, FH und weiterführenden Schulen, sofern das Einkommen der Eltern allein nicht ausreicht.

Anfangs handelte es sich noch um ein 100-prozentiges „Geschenk“ vom Staat. Doch das änderte sich mit den steigenden Studentenzahlen im Laufe der Jahre. Heutzutage darfst du immerhin noch die Hälfte des BAföGs behalten. Die andere Hälfte zahlst du üblicherweise fünf Jahre nach dem Examen zurück – entweder am Stück oder in Raten.

Wer bekommt BAföG?

Grundsätzlich können alle Studenten mit deutscher Staatsangehörigkeit und EU-Bürger BAföG beantragen. Allerdings kannst du nur einmal gefördert werden. Studiengänge nach einem (staatlich finanzierten) Abitur zählen als Zweitausbildung und fallen daher raus. Masterprogramme hingegen werden staatlich gefördert, sofern sie inhaltlich auf dem Bachelor-Studium aufbauen (konsekutive Master).
Außerdem darfst du zu Beginn deiner akademischen Ausbildung höchstens 30 Jahre alt sein (bei Master-Studiengängen 35 Jahre) und verpflichtest dich, dein Ausbildungsziel stringent einzuhalten. Denn BAföG gibt es nur während der Regelstudienzeit. Daher gehören fortlaufende Leistungsnachweise grundsätzlich zum Antrag dazu.

Wie viel BAföG bekomme ich?

Die Höhe deines BAföGs hängt im Wesentlichen vom Einkommen deiner Eltern ab. Aber auch persönliche Vermögenswerte und Einkünfte aus Nebenjobs spielen bei der Berechnung deiner Bezüge eine Rolle. Der Höchstbetrag liegt derzeit bei 735 Euro (Stand: März 2017). Darin sind enthalten: Miete, Verpflegung, Studien-Bedarf und sonstige Lebenshaltungskosten. Wie viel dir voraussichtlich zusteht, findest du kostenlos mit diesem BAFöG-Rechner heraus:

Welche Arten des BAföG gibt es?

Die meisten Antragsteller benötigen BAföG zur Studienfinanzierung im Inland. Es gibt allerdings noch weitere Gelegenheiten, seine Ausbildung fördern zu lassen:

Auslands-BAföG

Zu den Prämissen der Bologna-Reform zählt es, die Mobilität von Studierenden zu fördern. Das geschieht unter anderem mit Fördermitteln bei Aufenthalten an ausländischen Hochschulen. Wenn du zwischen einem und zwei Semestern im Ausland studieren möchtest, kannst du Auslands-BAföG beantragen. Weltweit. Und zwar selbst dann, wenn du in Deutschland bisher kein BAföG bekommen hast.

Bis zu 4.600 Euro bekommst du zum Beispiel für die Studiengebühren im Ausland geschenkt, dazu eine gibt es eine Reisekostenpauschale (500 für Ziele innerhalb Europas oder 1000 Euro für Übersee) und 50 Lebenshalt als Darlehen.

Schüler-BAföG

Leistungen gem. BAföG taugen nicht nur zur Studienfinanzierung. Auch für eine Reihe von schulischen Ausbildungen kannst du Geld vom Staat bekommen.

Allerdings solltest du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • 10. Klassse abgeschlossen
  • Dein Abitur vorbereiten,
  • zur Berufsfachschule oder
  • Fach(ober-)schule gehen.

Außerdem stehen dir finanzielle Mittel zu, wenn du

  • eine Abendschule (Gymnasium, Realschule),
  • eine Berufsaufbauschule oder
  • ein Kolleg besuchst,

Allerdings spielt bei der Entscheidung der Behörden der Wohnort eine Rolle. Wenn du beispielsweise als Fachoberschüler oder Gymnasiast Schüler-BAföG beziehen möchtest, musst du einen eigenen Hausstand führen.

Der Gesetzgeber akzeptiert aber auch Phasen, die dich nach dem Abitur von einer stringenten akademischen Laufbahn abhalten. Dazu zählen zum Beispiel Schwangerschaft, Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen.

„Meister-BAföG“…

… heißt nur so, fällt aber tatsächlich unter die Zuständigkeiten des  „Aufstiegsfortbildungs-Förderungs-Gesetzes“ (kurz: AFBG).

Auch stehen die Gelder daraus nicht nur angehenden Meistern zu. Tatsächlich fördert der Staat auch Fortbildungen von Berufspraktikern ohne Uni-Abschluss. Dafür gibt es sogar rund 10.000 Euro, unabhängig von der Branche.

Das heißt, der Handwerker auf dem Meisterlehrgang kann genauso davon profitieren wie der Betriebswirt im Fernstudiengang oder der Anästhesiepfleger im Teamführungs-Seminar. Wichtig ist dabei, dass die Maßnahme auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereitet und eine Karriere vorantreibt.

Elternunabhängiges BAföG

In der Regel wird bei der Berechnung von BAföG zunächst das Einkommen der Eltern herangezogen. Daran misst sich, ob und wie viel Geld dir vom Staat zur Studienfinanzierung zusteht. Allerdings spielt dieser Faktor unter bestimmten Voraussetzungen keine Rolle:

  • Berufstätigkeit

Du hast zwischen deinem 18. Geburtstag und deiner Immatrikulation an der Uni oder FH mindestens fünf Jahre gearbeitet? Dann wird das Elterneinkommen nicht berücksichtigt. Dabei ist es egal, ob du am Stück berufstätig warst oder verteilt auf mehrere Jobs, in Voll- und Teilzeit, selbständig oder angestellt.

  • Erziehung, Pflege

Auch, Zeiten, in denen Du dein Kind (unter 10 Jahren) betreut oder einen Angehörigen gepflegt hast, können dazu führen, dass das Einkommen deiner Eltern außen vor gelassen wird.

  • Freiwilligendienste

Das gleiche gilt für Bundesfreiwilligendienste (BuFDi) oder Arbeiten im Rahmen eines Freiwilligen Ökologischen (FÖJ) bzw. Sozialen Jahres (FSJ).

  • Weitere Einkommensarten

Zu den weiteren Einkommen, die bei der Einstufung als „elternunabhängiges BAföG“ herangezogen werden, zählen auch Krankengelder, Arbeitslosengeld 1, Unterhalt während des Mutterschutzes, staatliche Zuschüsse zu Reha-Maßnahmen und Weiterbildungen.

Weitere Details Infos zu den unterschiedlichen Förderungsarten erteilt auch die BAföG-Website des Bundesbildungsministeriums.

Formulare, Formulare: Wie fülle ich den BAföG-Antrag aus?

Wenn es um amtliche Formulare geht, tun sich viele Menschen schwer. Zu unverständlich die Formulierungen, zu kompliziert, alles haarklein nachzuweisen. Damit du schon möglichst bald deine ersten BAföG-Bezüge auf dem Konto hast, möchten wir dir dabei helfen.

BAföG wird grundsätzlich für zwei Semester gezahlt. Mithilfe eines Folgeantrags werden deine Bezüge deiner aktuellen Lebenssituation angepasst (neue Wohnung, Nebenjobs etc.).

Das BAföG-Amt gewährt keine Gelder für die Vergangenheit, sondern frühestens ab dem Tag, an dem du die Formulare abschickst bzw. mit dem ersten Tag des neuen Bewilligungszeitraumes. So du kannst auch im Vorfeld alles abwickeln und sorgst für einen reibungslosen Übergang zwischen Erst- und Folgeantrag. Liegt der Grundantrag (Formblatt 1) pünktlich vor, kannst du fehlende Unterlagen (Immatrikulationsbescheinigung, Mietvertrag etc) nachreichen, ohne Bezugslücken zu befürchten. Die Bearbeitung dauert in Regel vier bis sechs Wochen. Plane diese finanzielle „Dürreperiode“ möglichst ein.

Dein BAföG-Antrag besteht in der Regel aus folgenden Blättern:

  • Grundantrag (Formblatt 1)

Name, familiäre Situation (ledig? Verheiratet? Mit Kindern oder ohne? Alleinerziehend? etc.). Wohnung (Adresse? Wohnung bei den Eltern oder eigener Hausstand?), eventuelle Nebenjobs, Vermögenswerte, Renten etc.

  • Anlage zu Formblatt 1: schulische Laufbahn
  • Formblatt 2: Immatrikulationsbescheinigung der Uni
  • Formblatt 3: Einkommenserklärung der Eltern

Diese und weitere Formulare für den BAföG-Antrag liegen beim Amt für Ausbildungsförderung des örtlichen Studentenwerks aus. Aber auch das Bundesbildungsministerium bietet auf seiner Website alle Unterlagen zum kostenlosen Download an (PDF).

SPECIAL: Unterstützung bei der Antragsstellung

„Alles viel zu kompliziert, keine Zeit, mache ich irgendwann anders.“ Oft wird die BAföG-Beantragung viel zu lange rausgeschoben, weil die Angst vor einem riesigen Bürokratiemonster größer ist, als ohne die staatliche Förderung leben zu müssen. Wer BAföG beantragen möchte, kann die Hilfe einer Online-Platform wie z.B. MeinBafoeg.de in Anspruch nehmen. Beim ersten Versuch den BAföG Antrag korrekt auszufüllen, fehlen in der Regel einige der vom Amt geforderten Unterlagen. Der Antrag wird dann leider nicht weiter bearbeitet, bis die fehlenden Papiere nachgereicht wurden. Ein oft langwieriger und unnötig komplizierter Antragsprozess ist die Folge. Mit Unterstützung eines Onlinedienstes, trägst du deine Daten online auf der Website ein. Die Daten werden parallel zum Ausfüllen der Felder ausgewertet und automatisch in die benötigten Antragsformulare hinzugefügt. Zusätzliche Informationstexte helfen dir, komplizierte Textfelder schnell und richtig auszufüllen. Das Risiko falsche oder fehlerhafte Angaben zu machen wird so auf ein Minimum reduziert. Zwar ist diese Hilfestellung nicht völlig kostenlos, beachtat man jedoch die Zeitersparnis durch einen von Beginn an korrekt eingereichten Antrag, sind die Kosten schnell vergessen.

BAföG zurückzahlen: Geschnitten oder am Stück?

Du hast es geschafft. Deine letzte Prüfung liegt hinter dir. Tschüß, Uni! Bye-Bye, FH! Was dir allerdings noch bevorsteht, ist die Post vom Bundesverwaltungsamt. Ungefähr fünf Jahre nach deinem Bachelor-Examen fordert dich die Behörde auf, deine Schulden beim Staat zurückzuzahlen. Denn, wie bereits erwähnt: nur die Hälfte deines BAföGs darfst du behalten.

Jetzt heißt es: entweder zahlen oder nachweisen, dass du nicht zahlen kannst. Solltest du genügend Einkommen haben, hast du wiederum zwei Möglichkeiten: Entweder du zahlst in Raten oder alles auf einmal.

Ratenzahlung

Die Ratenzahlung empfiehlt sich natürlich bei besonders hohen Beträgen, die man in der Regel nicht „einfach so“ auf dem Konto hat. In diesem Fall zahlst du vierteljährlich mindestens 315 Euro an das Bundesverwaltungsamt. Dabei haben diejenigen Glück, die sich nach dem 28. Februar 2001 eingeschrieben haben: Sie können sich bis zu 20 Jahren Zeit lassen, bis die letzte Rate getilgt ist. Außerdem zahlen sie niemals mehr als 10.000 Euro zurück, unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Darlehens.

BAföG in einem Stück zurückzahlen

Allen, die Ihre Schuld auf einmal (oder vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit) tilgen können oder wollen, gewährt die Einzugsstelle einen Rabatt: Je nach Höhe und Zeitpunkt sind zwischen 8 und 50,5 Prozent Ermäßigung drin.

Einige haben wohlhabende oder großzügige Verwandte. Menschen ohne Erbtante tilgen das BAföG-Darlehen durch Umschuldung. Dazu nimmst du einen Kredit über die „ermäßigte“ Summe bei einer Privatbank auf. Bei günstigen Konditionen zahlst du monatlich geringere Raten (und deutlich kürzer) an die Bank als ans Amt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, den Kredit durch Extrazahlungen auch vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit tilgen zu können.

Stundung

Solange du weniger als 1.070 Euro monatlich verdienst, reicht es, einen Antrag auf Stundung zu stellen (versehen mit deinen aktuellen Einkommens-Nachweisen). Dann schreibt dich das Amt ein Jahr später wieder an.

Achtung: Teile der Einzugsstelle umgehend mit, sobald du umziehst. Für die Ermittlung deiner neuen Adresse (sprich: den Blick ins Telefonbuch oder Internet) berechnet dir die Kasse pauschal 25 Euro. Solche Kosten sind ärgerlich und daher unnötig.

Weitere Informationen zum BAföG und wie du es zurückzahlst erhältst du auf der Website des Bundesverwaltungsamtes.

Diese Beiträge könnten dich auch interessieren