Studentenjobs

Frau arbeitet im Café

Darum geht's

Geld fürs Studium flexibel verdient

Im Studium anderen auf der Tasche liegen? „Selbst ist der Student“, denken sich viele und finanzieren sich ihr Studium mit einem Nebenjob. Entweder weil sie wollen oder müssen. Der richtige Studentenjob kann dir zur ersten Berufserfahrung und wichtigen Kontakten in der Branche deiner Wahl verhelfen.

Andererseits taugt auch jede andere Anstellung dazu, den Kühlschrank zu füllen oder das Studentenleben ein bisschen angenehmer zu gestalten.

Von Gastronomie bis Call-Center

Daher kellnern viele Studenten in Bars und Restaurants, stehen im Einzelhandel im Verkauf oder telefonieren in den Kabinen eines Call-Centers.  Der Vorteil liegt klar darin, dass sie sich flexibel planen lassen: an den Abenden oder  Wochenenden. Viele Arbeitgeber siedeln sich bewusst in Hochschulstädten an. Daher sind sie auch bereit auf „studentische Zeiten“ einzugehen. So kannst du in der vorlesungsfreien Zeit mehr arbeiten beziehungsweise vor Klausuren und Prüfungen weniger.

Abhängig davon, wie lange du in deinem Studentenjob arbeitest bzw. wie viel du dabei verdienst, unterscheidet der Gesetzgeber folgende Arten von Anstellungen:

Kurzfristige Nebenbeschäftigung

Du hilfst bei der Inventur im Baumarkt oder hockst zur Spargelernte frühmorgens auf dem Feld? Oder kellnerst du während der Semesterferien auf einer Urlaubsinsel? Auf jeden Fall läuft dein Vertrag über eine begrenzte Zeit (nämlich kürzer als zwei Monate)? Dann spricht man von einer „kurzfristigen Beschäftigung“.  Hierbei kannst du (theoretisch) verdienen, soviel du möchtest. Übers Kalenderjahr verteilt kannst du auch mehrmals kurzfristig beschäftigt sein. Solange du dabei unter 50 Arbeitstagen bleibst, wirkt sich dein Gehalt nicht auf BAföG oder Sozialversicherung aus.

Mini-Jobs

Mini-Jobs sind die wohl am meisten verbreitete Form der Nebenbeschäftigung. Weil du dabei offiziell nicht mehr als 450 Euro verdienst, heißen sie „geringfügige Beschäftigungen“. Seit Anfang 2013 entfällt auf Gehälter aus Mini-Jobs bereits ein Pflichtanteil an der Rentenversicherung. Der reelle Nettoverdienst daraus liegt in der Regel bei circa 430 Euro. Allerdings kann man auch widersprechen und muss so keinen Anteil zur Rentenversicherung zahlen.

Midi-Job

Sobald du aber zwischen 450,01 und 850 Euro verdienst, fällt deine Arbeit in die Kategorie „Midi-Job“. Weil das Gehalt zwischen „geringfügig“ und „Vollzeit“ angesiedelt ist, spricht man auch vom „Gleitzonenfall“. Das heißt: Je nachdem, wie viel konkret auf dem Lohnzettel steht, werden zwischen 11 und 21 Prozent Lohnsteuer fällig. Bis zu 10.200 Euro brutto kannst du jährlich neben dem Studium verdienen. Erst darüber entfallen auf deine Nebenbeschäftigung auch die vollen Abgaben an die Sozialversicherung. Das bedeutet aber auch: Über den Lohnsteuer-Jahresausgleich gibt das Finanzamt Midi-Jobbern einen Teil der Abgaben zurück.

Studentenjobs und BAföG

Die Kehrseite der Nebenjobs: Abhängig von ihrer Höhe wird dir als Bezieher von BAföG ein Teil deiner Verdienste aus dem Studentenjob wieder abgezogen. Wenn du höchstens 450 € im Monat verdienst, wird dir nichts abgezogen. Midi-Jobs bleiben nur anrechnungsfrei, wenn dein Verdienst ein Jahr lang dauerhaft unter 406,66 Euro im Monat bleibt. (Dezember 2015) Das bedeutet also, dass alle, die mehr verdienen, mit Abzügen zu rechnen haben.

>> Mehr Infos zum Thema BAföG

Jobsuche als Student

Studentenjobs findest du unter anderem in der lokalen Tagespresse, an schwarzen Brettern in der Mensa, in Stadtmagazinen und selbstverständlich auch online. Eine Reihe von Links zum Thema Jobsuche und die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen bei Studentenjobs haben wir hier aufgelistet:

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